Positionspapier der EVP-Fraktion: Der mehrjährige Finanzrahmen für die Zeit nach 2027

19.06.2025

Positionspapier der EVP-Fraktion: Der mehrjährige Finanzrahmen für die Zeit nach 2027

Euro-Bargeld-Banknoten und EU-Flagge

Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine starke Europäische Union mit einem soliden, langfristigen Haushalt ausgestattet sein muss, der in der Lage ist, strategische Prioritäten umzusetzen, angemessen auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen - und auch Familien zu unterstützen - und dazu beizutragen, die EU in eine moderne, nachhaltige und widerstandsfähige Wirtschaft und Gesellschaft zu verwandeln. Der EU-Haushalt muss sich auf europäische öffentliche Güter konzentrieren, einen EU-Mehrwert erbringen, Synergien zwischen nationalen und EU-Projekten schaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die grenzüberschreitende, lokale und regionale Dimension stärker in den Vordergrund tritt. Der wahre Erfolg liegt in der Erzielung greifbarer Ergebnisse bei unseren Prioritäten, was aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz und der politischen Durchführbarkeit eine angemessene Abstimmung zwischen den Ebenen, auf denen eine Politik verwaltet wird, und den Ebenen, auf denen sie finanziert wird, erfordert.

1. MFR-Struktur

Die EVP-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass die künftige Struktur und Gestaltung des MFR die Rolle des Europäischen Parlaments als Gesetzgebungs-, Haushalts- und Entlastungsbehörde wahren muss. Sie wird das Recht des Parlaments auf uneingeschränkte Ausübung seiner Befugnisse und Vorrechte aus Gründen der demokratischen Legitimität entschlossen verteidigen.

Ein einziger nationaler Plan pro Mitgliedstaat kann nicht die Grundlage für die Ausgaben der geteilten Verwaltung nach 2027 sein. Die ARF sollte nicht als Vorlage für den Unionshaushalt dienen, da dieses Modellzahlreiche Mängel aufweist, insbesondere die ihm innewohnende Überzentralisierung. Die regionale und lokale Ebene muss auch in Zukunft im Mittelpunkt der Gestaltung von Plänen zur gemeinsamen Verwaltung stehen.

  • Die EVP-Fraktion betont, dass die nationalen Pläne der ARF als solche nicht in den nächsten MFR übernommen werden sollten. Der künftige EU-Haushalt sollte so gestaltet sein, dass er die erfolgreiche Umsetzung von EU-Politiken wie Kohäsion oder Landwirtschaft unterstützt und die Verwirklichung ihrer gemeinsamen und spezifischen Ziele ermöglicht.
     

  • Die EVP-Fraktion befürchtet, dass die EU-Finanzierung im Rahmen der geteilten Verwaltung von der Erfüllung von Meilensteinen und Zielen abhängig gemacht wird, die mit spezifischen Reformen auf nationaler Ebene verbunden sind. Sie beabsichtigt, diese Option nur dann in Betracht zu ziehen, wenn diese Reformen nachweislich verhältnismäßig und gut abgestimmt sind, in direktem Zusammenhang mit den einschlägigen EU-Politiken stehen und auf der entsprechenden Ebene (national, regional oder lokal) umgesetzt werden. Lokale und regionale Behörden und andere Begünstigte können nicht für Reformen bestraft oder zur Verantwortung gezogen werden, die nicht auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
     

  • Die EVP-Fraktion erwartet, dass die Rolle der lokalen und regionalen Behörden bei der Gestaltung, Aushandlung und Umsetzung der entsprechenden Pläne in vollem Umfang gewahrt bleibt. Regionale und lokale Behörden kennen die Bedürfnisse und Besonderheiten vor Ort besser, und ein ortsbezogener Ansatz, Multi-Level-Governance und Partnerschaft sind wichtige Grundsätze, die dem nächsten MFR zugrunde liegen sollten. Eine starke regionale und lokale Kapazität sorgt für eine effiziente Umsetzung und einen hohen Mehrwert.
     

  • Die EVP-Fraktion verlangt eine Sicherung der Finanzierung der Landwirtschaft, der Fischerei und der Kohäsion in getrennten Strukturen und mit klar festgelegten, zweckgebundenen Zuweisungen gemäß ihren jeweiligen, gut etablierten Grundsätzen.
     

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass Flexibilität zwar ein Schlüsselelement der künftigen MFR-Reform sein sollte, dies aber nicht zu Lasten eines ausreichenden Maßes an Vorhersehbarkeit der EU-Finanzierung gehen darf. In diesem Zusammenhang geht die Gruppe davon aus, dass die Regionen auch weiterhin mit vordefinierten Haushaltsmitteln ausgestattet werden, die es ihnen ermöglichen, ihre Projekte zu planen und durchzuführen.

Der Wettbewerbsfähigkeitsfonds ist in seiner Konzeption als großer Dachfonds, der mehrere erfolgreiche EU-Programme in einem zusammenfasst, nicht akzeptabel, da er die ursprünglichen Ziele dieser Programme gefährden könnte.
 

  • Die EVP-Fraktion unterstreicht, dass das Programm „Horizont Europa“ seine Marke und Integrität bewahren und auch im nächsten MFR ein eigenständiges EU-Programm bleiben sollte. Für den Europäischen Forschungsrat und den Europäischen Innovationsrat sollte eine gesonderte Zuweisung vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass Exzellenz der Eckpfeiler der EU-Forschungs- und Innovationspolitik bleibt. Horizont Europa und andere EU-Vorreiterprogramme, die Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern, sollten in eine eigene MFR-Rubrik aufgenommen werden, anstatt sie in einem einzigen Wettbewerbsfähigkeitsfonds zusammenzufassen.
     

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass ein künftiger Wettbewerbsfähigkeitsfonds auf der Grundlage der Modelle von In­vestEU und EIF entwickelt werden und ein Instrumentarium von Finanzierungs­quellen, einschließlich Garantien, Darle­hen und Eigenkapital, nutzen sollte. Er sollte vorrangig private Finanzmittel mo­bilisieren und Neugründungen, KMU und Scale-ups einen leichteren Zugang zu Fi­nanzmitteln ermöglichen.
     

  • Die EVP-Fraktion unterstreicht, dass der Wettbewerbsfähigkeitsfonds KMU un­terstützen sollte. Ferner sollte er in die Förderung von Innovationen investieren, indem er robuste und horizontale politi­sche Vorgaben für alle für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und die Wah­rung der Integrität des Binnenmarktes wesentlichen Wirtschaftssektoren formu­liert. Er sollte sich darauf konzentrieren, die mikroökonomischen Bedingungen in der gesamten Union zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten davon profitieren können, um die europä­ische Wettbewerbsfähigkeit auf den glo­balen Märkten erfolgreich zu stärken und ein globales, marktorientiertes Konzept zu verfolgen. Hierzu sollten Subventionen für Industrieprojekte bereitgestellt werden, die auf dem globalen Markt ungleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sind und einen strategischen Wert für die Wettbewerbsfähigkeit der Union haben.

Eine neue europäische Binnenmarktfazilität

  • Die EVP-Fraktion fordert, dass der längerfristige und strukturelle Investitionsbedarf durch eine eigene europäische Binnenmarktfazilität gesondert vom Fonds für Wettbewerbsfähigkeit behandelt wird, um die Vorhersehbarkeit von Infrastrukturinvestitionen und -planung einschließlich Maßnahmen zur strukturellen Vertiefung des Binnenmarktes zu gewährleisten. Die neue Fazilität sollte auf der Fazilität „Connecting Europe“ aufbauen und eine klare strategische Ausrichtung sowie einem größeren europäischen Mehrwert haben.
     

  • Die Binnenmarktfazilität sollte eng mit der neuen Binnenmarktstrategie verknüpft sein und darauf abzielen, das Potenzial des Binnenmarktes voll auszuschöpfen. Hierbei sollten Strukturreformen mit langfristigen Investitionen in kritische und grenzüberschreitende Infrastrukturen kombiniert werden, u. a. durch die Verbindung von Strom-, Eisenbahn- und Kommunikationsnetzen in ganz Europa.

Die EVP-Fraktion blickt mit großer Sorge auf den von der Kommission geplanten Globalen Europafonds zur Neugestaltung der Finanzierung des auswärtigen Handelns.

  • Die EVP-Fraktion weist auf erhebliche Probleme und Herausforderungen im aktuellen MFR durch die Zusammenlegung mehrerer Programme zum NDICI und durch die undurchsichtige Nomenklatur des Haushaltsplans hin.
     

  • Die EVP-Fraktion betont, dass jede Kürzung der Programme durch eine weitaus detailliertere Aufschlüsselung der Haushaltslinien ausgeglichen werden muss, um eine ordnungsgemäße Rechenschaftslegung der Haushaltsbehörde und eine sinnvolle Entscheidungsfindung im jährlichen Haushaltsverfahren und im Verlauf der Haushaltsausführung zu ermöglichen.
     

  • Die EVP-Fraktion betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zwar die weltweit größten Geber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind, es dieser Führungsrolle jedoch an Sichtbarkeit mangelt. Aufgrund der starken Abhängigkeit der Kommission von der indirekten Verwaltung durch Durchführungspartner rückt die Führungsrolle der EU oft in den Hintergrund, was vor allem auf übermäßig komplexe interne Vorschriften zurückzuführen ist.
     

  • Die EVP-Fraktion fordert, dass alle GASP-Ausgaben mit Ausnahme von Militär- oder Verteidigungsoperationen fester Bestandteil des EU-Haushalts werden, um volle Transparenz und eine angemessene parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.

Die EVP-Fraktion betont die Wichtigkeit der Entwicklung einer echten Verteidigungsunion, insbesondere bei der gemeinsamen Beschaffung und dem Aufbau gemeinsamer Verteidigungsfähigkeiten und der europäischen Industrie und Technologiebasis, in Abstimmung mit der NATO und unter uneingeschränkter Achtung sowohl der Neutralitätsverpflichtungen als auch der besonderen Sicherheitsbedenken einzelner EU-Mitgliedstaaten. Dieses Ziel kann durch eine Neugestaltung der Verteidigungsausgaben erreicht werden, bei der alle einschlägigen EU-Programme in einer eigenen Rubrik des MFR zusammengefasst werden.

Krisenvorsorge

Der EU-Haushalt ist aufgrund seiner begrenzten Flexibilität nicht in der Lage, angemessen auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren und neue Bedürfnisse zu befriedigen.
 

  • Die EVP-Fraktion fordert im nächsten MFR eine ausreichend integrierte Krisenreaktionskapazität und ausreichende Spielräume für jede Rubrik. Die Ausgabenprogramme sollten eine beträchtliche Flexibilitätsreserve vorsehen, über deren Zuweisung zu spezifischen politischen Zielen die Haushaltsbehörde entscheidet.
     

  • Die EVP-Fraktion blickt mit Sorge auf die zunehmenden Auswirkungen von Naturkatastrophen, die häufig eine Folge des Klimawandels sind und daher in Zukunft wahrscheinlich noch häufiger und intensiver auftreten werden. Wir sind der Meinung, dass der MFR für die Zeit nach 2027 nur zwei spezielle MFR-Instrumente enthalten sollte, eines zur Gewährleistung der Solidarität im Falle von Naturkatastrophen und eines für die allgemeine Krisenbewältigung.

2. Umfang des MFR nach 2027

In Zeiten, in denen die Union mit einer wachsenden Zahl von Krisen konfrontiert ist und die Notwendigkeit besteht, Ergebnisse zu erzielen, muss der MFR für die Zeit nach 2027 mit mehr Mitteln ausgestattet werden als im Zeitraum 2021-2027. Der EU-Haushalt muss angemessen mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden, um sowohl den aktuellen als auch den neu entstehenden politischen Prioritäten gerecht zu werden, und um in der Lage zu sein, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Schulden aus der NextGenerationEU zurückzuzahlen.

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass Nahrungsmittelproduktion und Ernährungssicherheit wesentliche Bestandteile der strategischen Autonomie sind. Die GAP sollte nach 2027 über einen eigenen Haushalt verfügen, der zumindest auf dem aktuellen Niveau gehalten werden sollte. Unter Berücksichtigung der Inflation sollte die Struktur der beiden Säulen beibehalten werden, um eine Verringerung des tatsächlichen Werts der Unterstützung für Landwirte zu vermeiden. Direktzahlungen müssen erhalten bleiben, da sie einen klaren europäischen Mehrwert bieten und eine starke Unterstützung für die Produktion und das Einkommen der Landwirte darstellen, während Familienbetriebe und Junglandwirte weiterhin gezielt unterstützt werden sollten. Der nächste MFR sollte auch angemessene Mittel für die EU-Fischerei und -Aquakultur bereitstellen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovativität des Sektors sicherzustellen und seine Dekarbonisierungsziele zu fördern. Die EVP-Fraktion spricht sich nachdrücklich für eine Stärkung des POSEI-Programms und seiner finanziellen Ausstattung aus, da es für die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der Nahrungsmittelversorgung in den Regionen in äußerster Randlage von entscheidender Bedeutung ist, und fordert darüber hinaus die Schaffung eines separaten POSEI-Programms zur Unterstützung der Fischerei und Aquakultur in den Regionen in äußerster Randlage.
     

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine modernisierte Kohäsionspolitik Wachstum und Konvergenz zwischen den Regionen fördern und eine Fragmentierung innerhalb des Binnenmarktes vermeiden sollte, sich aber auch neuen Herausforderungen wie dem Wohnungsbau oder dem demografischen Rückgang stellen muss. Der nächste MFR sollte weiterhin den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt durch gezielte Förderung aller Regionen unterstützen. Daher wird gefordert, dass die EU-Kohäsionspolitik real mindestens die gleiche Höhe an Mitteln erhält wie im aktuellen Zeitraum.
     

  • Die EVP-Fraktion betont, dass der nächste MFR die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Innovationsfähigkeit der Union verbessern und Investitionen zur Sicherung der strategischen Autonomie der Union bereitstellen sollte. Im nächsten MFR sollte die Finanzierung von EU-Leitprogrammen unter anderem in den Bereichen Forschung und Innovation (einschließlich Grundlagenforschung), Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur, Fertigstellung der transeuropäischen Netze, Gesundheit und Biotechnologie angesichts großer Herausforderungen im Gesundheitsbereich zweckgebunden und priorisiert werden.
     

  • Die EVP-Fraktion fordert Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Verteidigungsunion, wobei der nächste MFR ein umfassendes Sicherheitskonzept durch eine Aufstockung der Investitionen sowohl in zivile als auch in militärische Fähigkeiten nach dem Grundsatz der europäischen Präferenz unterstützen soll, wann immer eine europäische Alternative verfügbar ist. Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass der Stärkung der Ostgrenze der Union, insbesondere der östlichen EU-Regionen, die an Russland, Weißrussland oder die Ukraine grenzen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da dies eine kritische Achse für die Abschreckung, die Widerstandsfähigkeit und den Schutz der gesamten Union bleibt. Die Verteidigungsausgaben müssen mit anderen langfristigen Investitionen der Union Hand in Hand gehen.
     

  • Die EVP-Fraktion fordert eine angemessene Finanzierung zur Unterstützung des Modellprogramms Erasmus+ in Anerkennung seines einzigartigen Beitrags zur Verbesserung der Bildungsmobilität und des Lernens in ganz Europa sowie zum Kultursektor, der für die Bildung einer europäischen Identität von entscheidender Bedeutung ist.
     

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass der nächste MFR die notwendigen Mittel bereitstellen sollte, um die großen Herausforderungen der Union, etwa im Bereich der Migration und des wirksamen Schutzes der EU-Außengrenzen, angemessen zu bewältigen, einschließlich der Finanzierung der Grenzinfrastruktur, und um das außenpolitische Handeln der Union, einschließlich der humanitären Hilfe, zur Förderung von dauerhaftem Frieden, Stabilität und Sicherheit zu unterstützen.

Die EVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Gesamthöhe des EU-Haushalts dem Finanzierungsbedarf für die seit langem bestehenden Politikbereiche der Union, den notwendigen zusätzlichen Mitteln für neue EU-Prioritäten, insbesondere Verteidigung und Wettbewerbsfähigkeit, dem Rückzahlungsbedarf für die NGEU-Schulden und der Fähigkeit der Union, auf neue Schocks und Krisen zu reagieren, entsprechen muss, wobei genügend Spielraum für den sich entwickelnden Ausgabenbedarf bleiben muss. Die EVP-Fraktion fordert daher eine Abweichung des nächsten MFR von dem historisch restriktiven, selbst auferlegten Niveau von 1 % des BNE.

3. Vereinfachung

Besonderes Augenmerk sollte auf einer erheblichen Reduzierung der Überregulierung und des bürokratischen Aufwands für Endbegünstigte von EU-Mitteln liegen. Die Vereinfachung muss unter voller Wahrung des in den Verträgen vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts erfolgen. Informationen über die Endempfänger der EU müssen in künftigen Programmen öffentlich zugänglich sein. Die EVP-Fraktion betrachtet Digitalisierung als zentrales Element zur Vereinfachung und Modernisierung von Verwaltungsabläufen.
 

  • Die EVP-Fraktion fordert eine deutliche Vereinfachung der Regeln für EU-Ausgaben für Endbegünstigte im nächsten MFR, mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von KMU, die oft mit unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand konfrontiert sind. Ein einfacherer Haushalt muss auch transparenter sein, um eine bessere Rechenschaftspflicht, Prüfung und Ausgabenkontrolle zu ermöglichen und die Gefahr der Doppelfinanzierung, des Missbrauchs und des Betrugs zu verringern. Die EVP-Fraktion fordert daher ein interoperables IT-Berichtssystem mit einem harmonisierten Datenstandard, um die Zahlungsströme an die tatsächlichen Endbegünstigten und an die für die Durchführung zuständigen Stellen zu verfolgen.
     

  • Vereinfachung und Flexibilität sollten nicht als Vorwand dienen, um der Kommission auf einfachem Wege mehr Befugnisse bei der Zuweisung von Mitteln und der Umschichtung von Ressourcen zwischen Programmen ohne die notwendigen Kontrollen und Gegenkontrollen auf Kosten des Parlaments als Entlastungs- und Haushaltsbehörde zu gewähren.

4. Governance und Kontrolle

  • Die EVP-Fraktion wendet sich entschieden gegen jeden Versuch, das Europäische Parlament in seiner Rolle als Mitgesetzgeber, Haushalts- und Entlastungsbehörde zu übergehen. Als einzige Entlastungsbehörde der Union mit Aufsichtsbefugnis gegenüber der Kommission sollte das Parlament in die Lage versetzt werden, seine Aufgabe in vollem Umfang zu erfüllen. Die EVP-Fraktion lehnt in diesem Zusammenhang die Anwendung von Artikel 122 AEUV als Rechtsgrundlage für jeden neuen Legislativvorschlag mit Auswirkungen auf den Haushalt der Union ab.
     

  • Für künftige leistungsbezogene Instrumente ist es wichtig, dass die Finanzierung eindeutig an Ergebnisse gebunden ist. Aus diesem Grund betont die EVP-Fraktion, dass sich der nächste MFR nicht auf leistungsbezogene Instrumente stützen sollte, wenn die entsprechende Finanzierung nicht eindeutig an konkrete Investitionen oder Projekte und an die entsprechenden Reformen gebunden ist.
     

  • Die EVP-Fraktion unterstreicht die Forderung nach Transparenz, Rückverfolgbarkeit und wirtschaftlicher Haushaltsführung der EU-Mittel im Einklang mit dem EU-Vertrag, dem AEUV und der Haushaltsordnung sowie den Empfehlungen und Ergebnissen der einschlägigen Berichte des Rechnungshofs.

5. Konditionalität im EU-Haushalt

Die EU muss alle vorhandenen Instrumente zum Schutz des EU-Haushalts voll ausschöpfen. Die Einhaltung der Werte und Grundrechte der Union ist eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln.

  • Die EVP-Fraktion betont, dass der Konditionalitätsmechanismus für die Rechtsstaatlichkeit beibehalten und gestärkt werden muss. Es muss ein klarer Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der EU bestehen.
     

  • Die EVP-Fraktion unterstreicht, dass bei der Auslösung des Mechanismus objektive Kriterien und Standards angewandt werden und die Mitgliedstaaten gleich behandelt werden sollten.
     

  • Die EVP-Fraktion fordert eine Verbesserung des Schutzes der Endbegünstigten, um Regionen und Gemeinden sowie andere Begünstigte, wie Studenten, Forscher oder KMU, zu schützen.

Die EVP-Fraktion betont die Wichtigkeit der Binnenmarktdimension und dass Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften, die sich auf den EU-Haushalt auswirken, wie z. B. im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen, im Rahmen des Konditionalitätsmechanismus beachtet werden sollten, sofern der Verstoß gegen diese Vorschriften auf klaren, objektiven Umständen beruht und die finanziellen Interessen der EU berührt.

6. Horizontale Grundsätze

Die EVP-Fraktion betont, dass Mainstreaming im Unionshaushalt auf effiziente und wirksame Weise und unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit erfolgen muss. Die derzeitigen horizontalen Grundsätze müssen im Einklang mit den politischen Zielen der Union aktualisiert werden, wobei sicherzustellen ist, dass der bürokratische Aufwand für die Finanzhilfeempfänger verringert wird.
 

  • Die EVP-Fraktion unterstreicht die Wichtigkeit der Berücksichtigung von Wettbewerbsfähigkeit und Prävention in allen Programmen der Union.
     

  • Die EVP-Fraktion betont, dass die Festlegung von Mainstreaming-Zielen nicht zu einem weiteren Anstieg der Bürokratie und des Verwaltungsaufwands für Begünstigte führen darf.
     

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass Mainstreaming am besten durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden kann, vor allem durch die Gestaltung politischer Maßnahmen, gründliche Folgenabschätzungen und eine solide Überwachung der Ausgaben.

7. EU-Erweiterung

Der nächste MFR wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Erweiterung der Union und den Beitritt neuer Länder vorzubereiten.
 

  • Die EVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass Stabilität, Sicherheit und demokratische Widerstandsfähigkeit der Kandidatenländer untrennbar mit denen der EU verbunden sind und eine Kombination aus nachhaltigen strategischen Investitionen und Reformen erfordern, die ihre Annäherung an die Standards der Union unterstützen.
     

  • Die EVP-Fraktion fordert eine strategisch gezielte Heranführungshilfe sowie Unterstützung für Wachstum und Investitionen. Die Heranführungshilfe für die Zeit nach 2027 sollte sowohl in Form von Zuschüssen als auch in Form von Darlehen gewährt werden, wobei verstärkte Bedingungen an die Einhaltung der europäischen Grundwerte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz, der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte geknüpft werden sollten. Für die etablierten Einrichtungen müssen das Verwaltungsmodell und die Kontrolle durch das Parlament gestärkt werden.
     

  • Die EVP-Fraktion unterstreicht, dass die Heranführungshilfe für die Ukraine von der Finanzhilfe für die makroökonomische Stabilität und den Wiederaufbau nach dem Krieg zu unterscheiden ist, die konzertierte internationale Anstrengungen erfordern, bei denen der EU-Haushalt eine wichtige Rolle spielt.
     

  • Die EVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass die bestehende obligatorische Revisionsklausel im Falle einer Erweiterung im nächsten Rahmenwerk beibehalten werden sollte und dass die nationalen Finanzrahmen nicht beeinträchtigt werden sollten.

8. Neue Eigenmittel und Schuldentilgung

Die EVP-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der EU-Haushalt mit einer diversifizierten und erweiterten Palette von EU-Eigenmitteln ausgestattet werden muss, damit die Union die NGEU-Schulden zurückzahlen kann, ohne ihre Fähigkeit zur Verwirklichung ihrer politischen Prioritäten zu gefährden.
 

  • Die EVP-Fraktion betont, dass die Rückzahlung der NGEU-Schulden eine rechtliche Verpflichtung ist und dass der Tilgungsplan eingehalten werden muss. Die EU muss ihren Verpflichtungen nachkommen und sicherstellen, dass für diesen Zweck angemessene Einnahmen vorgesehen werden. Eine mögliche Verlängerung der Rückzahlung sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich nicht nachteilig auf den EU-Haushalt auswirkt und die Notwendigkeit der Einführung von Eigenmitteln nicht ersetzen kann.
     

  • Die EVP-Fraktion unterstützt nachdrücklich die dringende Einführung neuer Eigenmittel, um die Höhe der Schuldenrückzahlung und den höheren Ausgabenbedarf der Union zu decken. Die EVP-Fraktion betont jedoch, dass die neuen Eigenmittel nicht zu zusätzlichen Steuern führen dürfen, die die EU-Bürger übermäßig belasten oder die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen beeinträchtigen.
     

  • Das Fehlen jeglicher Fortschritte bei der Einführung neuer Eigenmittel im Rat im Anschluss an die Kommissionsvorschläge für 2023 bereitet der EVP-Fraktion große Sorge. Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament auch die im Rat erzielten Fortschritte bei der Annahme neuer Eigenmittel berücksichtigen sollte, bevor es seine Zustimmung zum künftigen MFR erteilt.
     

  • Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass alle Instrumente und Werkzeuge geprüft werden sollten, um die Union mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, insbesondere im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Die gemeinsame Anleiheaufnahme könnte als eine Option in Betracht gezogen werden, um die erforderlichen Mittel nur in Ausnahmefällen und unter vollständiger Einhaltung der durch den Vertrag und die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auferlegten Beschränkungen aufzubringen, wobei auch der begrenzte finanzpolitische Spielraum der Union zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus könnte eine gemeinsame Anleiheaufnahme unter der Voraussetzung in Betracht gezogen werden, dass sie die rechtzeitige Finanzierung europäischer Politiken mit eindeutigem europäischem Mehrwert erleichtert und vollständig auf die strategischen Prioritäten der EU abgestimmt ist, die europäische öffentliche Güter bereitstellen, oder dass sie Investitionen in grenzüberschreitende oder gesamteuropäische Projekte erleichtert, die das Wachstumspotenzial der EU erhöhen. Um sicherzustellen, dass anderen politischen Prioritäten keine unangemessenen Grenzen gesetzt oder den Mitgliedstaaten, den Steuerzahlern und künftigen Generationen keine unangemessenen Belastungen auferlegt werden, sollte die EU zusätzlich zu einer klaren Politik für ihr Schuldenmanagement ausdrückliche Regeln und Grenzen für ihre Verschuldung entwickeln, mit dem Ziel, die finanziellen Gesamtkosten für den Steuerzahler zu minimieren.

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