Ausschüsse

Öffentliche Gesundheit

Öffentliche Gesundheit als europäische Priorität

Wir haben wiederholt die Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion gefordert, die den Bürgerinnen und Bürgern der EU echte Vorteile bringt. Mit diesem Ausschuss kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher.

Im Dezember 2024 entschieden die Fraktionen des Europäischen Parlaments, den Unterausschuss für öffentliche Gesundheit zu einem vollwertigen Ständigen Ausschuss aufzuwerten. Dabei handelt es sich um den ersten ständigen, legislativen, unabhängigen Ausschuss für öffentliche Gesundheit in der Geschichte des Europäischen Parlaments.

Gemäß der ihm verliehenen Befugnisse und Zuständigkeiten wird sich der Ausschuss mit Aspekten der öffentlichen Gesundheit in Bezug auf die folgenden Themen auseinandersetzen: pharmazeutische und medizinische Geräte, Programme und spezifische Maßnahmen, Gesundheitskrisenvorsorge und -reaktion, psychische Gesundheit und Patientenrechte, Gesundheitsaspekte von Bioterrorismus, die Europäische Arzneimittelagentur und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie die Beziehungen zur Weltgesundheitsorganisation.

Außerdem ist es äußerst wichtig, dass die Gesundheitspolitik der EU gestärkt, gegen Engpässe bei Arzneimitteln vorgegangen, die Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten verbessert, die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette verbessert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert wird, um die EU auf künftige Gesundheitskrisen besser vorzubereiten.

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