Konstitutionelle Fragen

Die Anliegen der Bürger in den Vordergrund stellen

Der Ausschuss ist außerdem für die Regulierung der politischen Parteien und politischen Stiftungen auf europäischer Ebene zuständig. Er überwacht die Umsetzung der EU-Verträge und prüft, wie gut die Europäische Union und ihre Organe funktionieren. Schließlich befasst sich der Ausschuss mit den interinstitutionellen Beziehungen zwischen den EU-Organen und den Vereinbarungen, die diese Beziehungen regeln, sowie mit den institutionellen Folgen des EU-Beitritts oder, wie beim Brexit, des EU-Austritts eines Landes.

Der Ausschuss möchte außerdem das Vertrauen der Öffentlichkeit in Europa wiederherstellen, indem er den Anliegen der Bürger mehr Aufmerksamkeit schenkt. Das Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments zählt daher zu den wichtigsten Arbeitsschwerpunkten des Ausschusses.

Die EVP-Fraktion war die treibende Kraft hinter der jüngsten Modernisierung des Verfahrens für die Europawahl. Diese war gleichzeitig die erste Änderung seit der Verabschiedung des Wahlaktes 1976. Mit dem neuen Gesetz eröffnet sich den Bürgern die Möglichkeit elektronisch oder per Briefwahl abzustimmen. Auch Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Vertrauen in die Wahl werden eingeführt. Schließlich stärkt das neue Verfahren das Bewusstsein für die Zugehörigkeit eines Kandidaten zu einer europäischen Partei und betont dadurch auch den europäischen Charakter der Wahl.

Weitere Schwerpunkte sind die Umsetzung des neuen Statuts der europäischen politischen Parteien sowie die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten.

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Justiz & Inneres

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