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Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter

Beseitigung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung

Der Ausschuss ist für die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frauen in Europa und darüber hinaus sowie für eine Politik der Chancengleichheit zuständig. Dazu gehört der Kampf für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Behandlung am Arbeitsplatz durch die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Berufs- und Familienarbeit und die Einführung flexibler Arbeitsregelungen, die verschiedene Arten von Urlaub oder Zugang zu Betreuungseinrichtungen umfassen.

Außerdem geht es um die horizontale Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen der EU, die Schaffung von Chancengleichheit im Bildungswesen, die Stärkung des Potenzials von Frauen in ländlichen Gebieten, die Förderung der IKT und der Digitalisierung, die Förderung des Unternehmertums von Frauen und die Berücksichtigung des Wohlbefindens und der Gesundheit von Frauen.

Die allgemeinen Anliegen der EVP-Fraktion betreffen das Lohngefälle, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen, die Frauenarmut, die Unterrepräsentation von Frauen in Entscheidungsprozessen sowie den Handel und die Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Wir setzen uns für die vollständige Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf Löhne und Renten sowie die berufliche Entwicklung in allen Mitgliedstaaten ein.

Die EVP-Fraktion fordert gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen, um die nach wie vor bestehende geschlechtsspezifische Diskrepanz von 11,5 % bei der Beschäftigung zu bekämpfen und das volle Potenzial der Kompetenzen und Fähigkeiten von Frauen auf dem Arbeitsmarkt auszuschöpfen. Wir haben uns auch für die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Opfer geschützt und die Täter bestraft werden.

Eine Frau lächelt in die Kamera

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