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In der Praxis ist er für die Bearbeitung von Petitionen und auch für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig. Darüber hinaus spielt er eine wichtige Rolle bei der Ermittlung von Problemen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten auftreten.
Die EU-Verträge garantieren allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich zu den unterschiedlichen Problemen, mit denen sie im Alltag konfrontiert sind, schriftlich an das Europäische Parlament zu wenden. Voraussetzung ist, dass es sich um Angelegenheiten handelt, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen.
Letztendlich können die Praxiserfahrungen der europäischen Bürger mit dem EU-Recht unsere Arbeit als Gesetzgeber positiv beeinflussen. Die Erfahrungen sollten intensiver in die künftige Gesetzgebung einfließen, um diese zu verbessern.