Verhandlungen über stark überarbeitetes Naturwiederherstellungsgesetz abgeschlossen

09.11.2023 22:55

Verhandlungen über stark überarbeitetes Naturwiederherstellungsgesetz abgeschlossen

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Luftpanorama über ein malerisches Flusstal, das sich zwischen sanften Hügeln mit Weideflächen, landwirtschaftlichen Kulturen, ländlichen Häusern und grüner Sommerlandschaft dahinschlängelt

Am späten Abend haben die Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und der Fraktionen im Europäischen Parlament die Verhandlungen über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur abgeschlossen.

"Ich möchte meinen Kollegen für ihre Arbeit und die positiven Änderungen danken, die am Text vorgenommen wurden. Wir begrüßen die Tatsache, dass der endgültige Text dieses Gesetzes wenig mit dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission zu tun hat", sagt Christine Schneider MdEP, die für die EVP-Fraktion an den Verhandlungen teilgenommen hat.

"Der Vorschlag der Kommission war ideologisch motiviert, praktisch nicht durchführbar und eine Katastrophe für Landwirte, Waldbesitzer, Fischer und lokale und regionale Behörden, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Außerdem drohte er den Ausbau wichtiger Infrastrukturen und erneuerbarer Energien zu verlangsamen, die für die Erreichung unserer Klimaziele unerlässlich sind. Wir freuen uns, dass sich die anderen Fraktionen bei vielen unserer Hauptanliegen in unsere Richtung bewegt haben", betont Schneider.

"Die EVP-Fraktion wird nun die Ergebnisse der heutigen Verhandlungen im Umweltausschuss und bei den Abstimmungen im Plenum ernsthaft prüfen und dabei berücksichtigen, dass die Wiederherstellung der Natur und das Erreichen unserer Klimaziele Hand in Hand mit der Land- und Forstwirtschaft gehen. Nur so können wir die Ernährungssicherheit in Europa sichern", so Schneider.

Bemerkenswerte Verbesserungen im Gesetzestext sind u.a.:
- Es gibt keine Verpflichtung mehr, 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zu renaturieren, was zu einem erheblichen Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche geführt und zur Inflation beigetragen hätte.
- Ein aufwandsbezogener Ansatz auf der Grundlage des Grundsatzes der Nichtverschlechterung anstelle des obligatorischen Top-down-Ansatzes, den die Kommission vorgeschlagen hatte.
- Die Ernährungssicherheit wurde als zentrales Ziel des Gesetzes definiert, das notwendig ist, um die Lebensmittelpreise zu senken.
- Die Agrar- und Fischereifonds der EU (GAP und GFP) werden nicht für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur verwendet.
- Die neuen Regeln gelten nicht für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien oder für wichtige Infrastrukturmaßnahmen.
- Eine Notbremse zum Einfrieren der Zielvorgaben für landwirtschaftliche Flächen, wenn die Ernährungssicherheit oder die Produktion gefährdet sind.
- Das umstrittene Ziel der Wiederherstellung des Zustands der Natur in den 1950er Jahren wurde gestrichen.
- Die Wiederherstellung von Moorgebieten ist für Landwirte freiwillig, nicht verpflichtend.
- Die Mitgliedstaaten müssen Natura-2000-Gebieten Vorrang einräumen, nicht landwirtschaftlichen Flächen.
- Für die Landwirte zählen die Anstrengungen, nicht die Ergebnisse.

Redaktionshinweis

Mit 178 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten ist die EVP-Fraktion die größte Fraktion im Europäischen Parlament.

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