EU muss ihre eigenen Gesundheitsnotfälle ausrufen

13.07.2021 12:49

EU muss ihre eigenen Gesundheitsnotfälle ausrufen

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Coronavirus

Erklärung von Gesundheitskrisen in der Europäischen Union wie Pandemien zu Notfällen. Grenzüberschreitende Planung, Koordination und Personalschulung verpflichtend machen. Vereinfachung der gemeinsamen Beschaffung und Vorziehen des Kaufs von medizinischen Produkten. Gewährleistung einer kontinuierlichen Gesundheitsversorgung bei anderen Krankheiten wie Krebs in Notfällen. Diese und andere Maßnahmen sind Teil des verbesserten Regelwerks, mit dem die EU besser auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen reagieren kann und das der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute angenommen hat.

"Grenzen können ein Virus nicht aufhalten, aber sie können den Kampf gegen ein Virus erheblich erschweren. Eine der wichtigsten Lektionen, die uns die COVID-19-Pandemie gelehrt hat, ist, dass wir unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärken müssen. Es darf nie wieder vorkommen, dass ein Kleinstadtkrankenhaus seine Patienten nicht behandeln kann, weil Krankenschwestern aus der Nachbarregion nicht über die Grenze arbeiten dürfen, oder dass es in einem Land an Masken mangelt, während ein anderes Land diese vorrätig hält. Dieses Gesetzespaket soll uns besser auf das nächste Mal vorbereiten", sagte Esther de Lange MdEP, stellvertretende Vorsitzende der EVP-Fraktion, die für Wirtschaft und Umwelt und dieses Dossier zuständig ist.

De Lange betonte auch, dass Europa mit den verbesserten Regeln seine Abhängigkeit von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verringern werde, die sich mit der Ausrufung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 Zeit gelassen habe. "Wir wollen in der Lage sein, unsere eigenen gesundheitlichen Notfälle auszurufen, wenn es nötig ist. Wenn Europa handeln muss, dürfen wir die Maßnahmen nicht aufschieben und auf die WHO warten", schloss sie.

Redaktionshinweis

Mit 179 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten ist die EVP-Fraktion die größte Fraktion im Europäischen Parlament.

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