Positionspapier der EVP-Fraktion zu Asyl und Migration

30.04.2020

Positionspapier der EVP-Fraktion zu Asyl und Migration

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Eine Gruppe von Spaziergängern vor dem Sonnenuntergang

Einleitung

Massenmigration ist ein globales Phänomen. Menschen bewegen sich zwischen und innerhalb von Kontinenten, getrieben von Kriegen und Konflikten, Angst, Klimawandel, Hunger und der Hoffnung, einen besseren Platz zum Leben zu finden.

Die Migration war und wird auch in Zukunft eine der entscheidenden generationsübergreifenden Herausforderungen und Chancen für Europa sein. Grundlegende Trends in der wirtschaftlichen Entwicklung, demografische Veränderungen, die Globalisierung des Verkehrs und der Kommunikation sowie die Instabilität in den Nachbarregionen werden dazu führen, dass Menschen weiterhin versuchen werden, in die EU zu kommen, um dort Zuflucht zu finden, ein besseres Leben zu führen oder ihren Familienangehörigen zu folgen. Es ist daher unerlässlich, dass die Europäische Union proaktiv eine gemeinsame europäische Antwort auf diese Herausforderung findet, die verschiedene Formen sinnvoller Solidarität und Verantwortung in Einklang bringt. Sie sollte ihren Rechtsrahmen aktualisieren, u. a. durch eine wirksame Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), um dieser Herausforderung mit einer nachhaltigen Politik zu begegnen, die den internationalen Konventionen entspricht und gleichzeitig die Freizügigkeit innerhalb der EU durch die Aufrechterhaltung sicherer und wirksamer Kontrollen an den Außengrenzen aufrechterhält. Die Genfer Konvention ist nach wie vor ein Eckpfeiler des Flüchtlingsschutzes, doch ihre bessere Einhaltung ist unerlässlich. Darüber hinaus ist eine gründliche Bewertung ihrer Angemessenheit für das 21. Jahrhundert notwendig und kann zu einer Modernisierung führen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin einen tragfähigen Rechtsrahmen bietet.

Vor fünf Jahren sah sich die Europäische Union mit einer außergewöhnlichen Herausforderung konfrontiert, als innerhalb von zwei Jahren fast zwei Millionen Menschen an ihren Küsten ankamen, die vor Krieg, politischer Unterdrückung oder Armut flohen oder aus wirtschaftlichen Gründen ein neues Leben suchten und auf ihrem Weg nach Europa oft ihr Leben in den Händen von Schmugglern riskierten. Es wurde schnell klar, dass die Mitgliedstaaten die Herausforderung der Migration nicht allein bewältigen können und dass es gemeinsame europäische Lösungen sind, die wirksame praktische Maßnahmen auf nationaler Ebene unterstützen sollten. Angesichts der größten Ströme von Vertriebenen seit dem Zweiten Weltkrieg ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir handeln - gemeinsam, entschlossen und dringend.

Seitdem wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die unmittelbare Herausforderung der Migrationskrise zu bewältigen und alle wichtigen Bausteine für ein europäisches Konzept zu schaffen, das starke Grenzen, faire und zügige Verfahren und ein nachhaltiges System zur Vorbeugung von Problemen gewährleistet.

Während der Migrationsdruck an den Außengrenzen der EU in den letzten Jahren nachgelassen hat, könnte die derzeitige instabile Situation an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei den Beginn einer neuen Migrationskrise markieren. Die EU muss besser darauf vorbereitet sein, eine Krise zu bewältigen und sie unter Kontrolle zu halten, auch wenn die türkische Regierung in dieser Hinsicht nicht kooperiert. Auch die sicherheitspolitische und demografische Lage im Nahen Osten und in Afrika sollte berücksichtigt werden.

Die Mitgliedstaaten an der Frontlinie tragen eine unverhältnismäßig große Last. Aufgrund ihrer geografischen Lage sind sie der wichtigste Zugang zu Europa. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten verantwortungsbewusst handeln und solidarisch mit ihnen zusammenstehen.

Die EU-Migrationspolitik muss zwischen Schutzsuchenden und Wirtschaftsmigranten unterscheiden. Im Jahr 2018 erhielten 39 Prozent der Asylsuchenden in der EU eine positive Entscheidung in erster Instanz. Dies zeigt, dass ein großer Teil der Asylsuchenden in Europa nicht schutzberechtigt ist.

Die Politik und die Instrumente der legalen Migration, insbesondere zur Anwerbung von Talenten von außerhalb der EU, haben sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Eine gut gesteuerte legale Zuwanderung ist eine Schlüsselkomponente, um ein funktionierendes Wirtschaftssystem zu gewährleisten, das den sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird. Dies ist unerlässlich, um den aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarf zu decken und eine dynamische Wirtschaft zu gewährleisten.

Es bleibt jedoch noch einiges zu tun, um einen kohärenten und umfassenden Weg zu finden, der für beide Seiten vorteilhaft ist, und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, um sowohl die Vorteile zu nutzen als auch die mit der Migration verbundenen Herausforderungen langfristig zu bewältigen.

Der Zustrom irregulärer Wirtschaftsmigranten birgt die Gefahr, dass Ressourcen, die von echten Asylbewerbern benötigt werden, abgezogen werden, wenn diese die Vorteile der Massenmigration nutzen und bei ihrer Ankunft in Europa internationalen Schutz beantragen. Obwohl die Zahl der Asylanträge im dritten Jahr in Folge zurückgegangen ist, sind immer noch mehr als 800.000 Anträge anhängig, und die Grenzverfahren werden kaum genutzt. Dies deutet darauf hin, dass die Verwaltungs- und Justizsysteme nicht ausreichend ausgestattet sind, um den Zustrom von Menschen zu bewältigen, was zu einem Missbrauch des Asylrechts führen könnte. Daher müssen die EU und die Mitgliedstaaten ihre Ressourcen vorrangig für die wirklich Schutzbedürftigen einsetzen und eng zusammenarbeiten, um die Rückführungsverfahren zu beschleunigen.

Europa hat eine doppelte Verantwortung, denjenigen zu helfen, die für den Schutz in Frage kommen oder humanitäre Hilfe benötigen, und für vielfältige Formen sinnvoller Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten zu sorgen. Die EU muss jedoch auch dazu beitragen, Hilfe und Schutz vor allem in den Krisenländern selbst und in den angrenzenden Gebieten zu leisten.

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sollten - im Einklang mit dem Völkerrecht - bestimmen, wer in Europa Schutz erhält. Die Mitgliedstaaten behalten die ausschließliche Zuständigkeit, darüber zu entscheiden, wer in ihrem Hoheitsgebiet bleiben kann und wer zurückkehren muss, wobei auch die Aufnahmekapazität der Mitgliedstaaten und der Union insgesamt zu berücksichtigen ist. Ein Recht auf Schutz sollte nicht als ein bedingungsloses Recht auf Migration ausgelegt werden, da ein ungeregelter Zugang nach Europa nicht akzeptabel ist. Was legale Wirtschaftsmigranten betrifft, so ist es das ausschließliche Recht eines jeden Mitgliedstaates zu entscheiden, ob er sie aufnehmen und ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren will, und wenn ja, wie viele.

Artikel 78 AEUV sieht eine gemeinsame Asylpolitik in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und ihrem Protokoll vor.

Die Debatte über Migration ist schwierig und oft polarisiert, so dass nur wenig Raum für differenzierte Ansichten bleibt. Die EU und die relevanten politischen Akteure müssen sicherstellen, dass die politischen Entwicklungen faktenbasiert sind und eine solide Kommunikationsstrategie rechtzeitig vor wichtigen migrationspolitischen Schritten zur Verfügung steht. Sie sollten eine sinnvolle und proaktive Reaktion auf migrationsbezogene Krisen veranlassen.

Die Coronavirus-Krise hat gezeigt, wie schwierig es ist, die öffentliche Gesundheit in der EU zu schützen und gleichzeitig Störungen der Freizügigkeit während einer Pandemie zu vermeiden. Die EU muss angemessen vorbereitet sein, um eine mögliche neue Welle eines Coronavirus-Ausbruchs einzudämmen. Dazu könnten angemessene Kontrollen an den Außengrenzen, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise, Isolierung, die Verlegung infizierter Personen und andere Präventivmaßnahmen auf der Grundlage bewährter Verfahren der Gesundheitsbehörden gehören. Die EU sollte ihre Außengrenzen vor allem dort schützen, wo die Migrationsströme zunehmen, insbesondere auf den Routen über das zentrale und östliche Mittelmeer. Migranten, die in dicht besiedelten Gebieten leben, in denen sich die Krankheit leicht ausbreiten kann, sind besonders gefährdet.

Schutz der Schutzbedürftigen - Der Kampf gegen den Schmuggel

Menschenschmuggler erzielen enorme finanzielle Gewinne, indem sie Menschen ausbeuten und ihr Leben aufs Spiel setzen. Dieses milliardenschwere Geschäftsmodell muss beendet werden. Ein verstärkter Informationsaustausch, koordinierte operative Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Drittländern werden die Bemühungen unterstützen, den Schleusern keinen Spielraum zu lassen.

Da sie einen großen Teil der schutzbedürftigen Personen ausmachen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sollte die besondere Situation von Frauen im Hinblick auf ihren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt berücksichtigt werden. Es bedarf einer angepassten Infrastruktur für Frauen und Mädchen und einer angemessenen Ausbildung des Personals in den Aufnahmeeinrichtungen.

Europol spielt eine grundlegende Rolle bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung des Menschenschmuggels von Europol, das durch die Arbeit von Eurojust unterstützt wird, ist bereits ein wichtiger Aktivposten, kann aber noch weiter gestärkt werden. Beide Agenturen werden durch einen erheblichen Mangel an Personal und finanziellen Mitteln behindert. Die Hauptaufgabe des Zentrums ist die Unterstützung der Polizei- und Grenzbehörden bei der Koordinierung hochkomplexer grenzüberschreitender Operationen zur Bekämpfung des Menschenschmuggels. In dieser Hinsicht ist eine Stärkung des Mandats von Europol unabdingbar.

Eine enge Zusammenarbeit und ein Engagement mit Drittländern ist nach wie vor der Schlüssel zur Verhinderung des Menschenschmuggels. Ein Schritt in diese Richtung ist die Förderung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen über die Risiken von Schleusung und irregulärer Migration. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass sich potenzielle Migranten und Asylbewerber, einschließlich Menschen in besonders gefährdeten Situationen wie Kinder, auf eine gefährliche Reise in die EU begeben. Die von der EU finanzierten humanitären Maßnahmen sollten weiterhin die besonderen Bedürfnisse und Schwachstellen von Kindern berücksichtigen und ihren Schutz während der Vertreibung gewährleisten. Alle EU-Programme müssen in den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern fortgeführt werden und sollten im Rahmen einer kohärenten Strategie mit Drittländern durchgeführt werden.

Die EU sollte eng mit den Herkunfts- und Transitländern - insbesondere in Afrika - zusammenarbeiten und sich dort engagieren, um die Bekämpfung von Schleusern zu unterstützen und den Aufbau von Kapazitäten in diesen Ländern in Bezug auf eine wirksame Asylgesetzgebung, die Strafverfolgung und das Grenzmanagement, aber auch in Bereichen wie Bildung und Sozialpolitik zu fördern. Die Zusammenarbeit mit Drittländern muss im Einklang mit internationalen Übereinkommen und unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte erfolgen.

Die Europäische Kommission sollte jährlich eine Bewertung der EU-Migrationspolitik, einschließlich aller Push- und Pull-Faktoren, vornehmen. In Verbindung mit diesen Bewertungen sollten politische Änderungen vorgeschlagen werden, um das Geschäftsmodell der Schleuser wirksam zu durchbrechen.

Schutz der Grenzen der Union: Wichtige Maßnahmen

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCGA) ist ein Meilenstein in der Geschichte des europäischen Grenzschutzes. Mit der Einrichtung einer vollwertigen Europäischen Grenz- und Küstenwache werden die Grundsätze der gemeinsamen Verantwortung und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und der Union in die Tat umgesetzt. Die Agentur überwacht den Schutz der EU-Außengrenzen genau und sollte die Anwendung der Unionsmaßnahmen zum Schutz der Außengrenzen unterstützen, während die Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Außengrenzen in ihrem eigenen nationalen Interesse und im Interesse aller Mitgliedstaaten behalten. Sie ist bestrebt, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet ihre Agenten tätig sind, Sicherheitsbedrohungen rasch zu erkennen und zu bekämpfen.

Im Rahmen des neuen Mandats wurden die Rolle und die Tätigkeiten des EBCGA erheblich ausgeweitet, um die Mitgliedstaaten effizienter und sinnvoller unterstützen zu können. Das ständige Personal der Agentur wird mehr als verdoppelt, und die Agentur wird in der Lage sein, ihre eigene Ausrüstung zu erwerben und sie kurzfristig bei Grenzoperationen einzusetzen. Es sollte für eine solidere Finanzierung der Agentur gesorgt werden, damit sie rasch ihre volle Personalstärke von 10.000 Mann erreichen und die erforderliche Ausrüstung anschaffen kann. Die Haltung mehrerer Mitgliedstaaten, das Personal und die Finanzierung des EBCGA zu kürzen, ist in dieser Hinsicht höchst bedenklich.

Das EBCGA ist ein wesentliches Element zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der europäischen Außengrenzen. Das ständige Korps von 10.000 Grenzschutzbeamten und -mitarbeitern sollte daher so schnell wie möglich umgesetzt werden und idealerweise vor 2024 einsatzbereit sein.

Damit das EBCGA einsatzfähig und wirksam ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre Zusagen in Bezug auf Personal und technische Ausrüstung für den wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen einhalten. Die Frage der Einstellung von Personal in der EBCGA sollte so schnell wie möglich geklärt werden - wir müssen es für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver machen, eine Karriere in der Agentur anzustreben. Es muss sichergestellt werden, dass die Agentur über die nötige Ausrüstung und Technologie verfügt, um ihre Aufgaben in zufriedenstellender Weise zu erfüllen. Die internen Prozesse und die Organisation der Agentur bedürfen eines Fitness-Checks, um sicherzustellen, dass sie in der Lage ist, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen.

Nach der Verabschiedung von Vorschriften über die Interoperabilität von Informationssystemen, das Einreise-/Ausreisesystem und das ETIAS-System zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten wird eine Reihe von verbesserten Grenzkontrollinstrumenten vorangetrieben. Die Reform von Eurodac und VIS sollte zügig abgeschlossen werden, um Informationslücken und blinde Flecken zu schließen und Identitätsbetrug weiter zu bekämpfen.

Die rasche Verabschiedung aller sich daraus ergebenden Rechtsvorschriften durch das Europäische Parlament und den Rat ist von wesentlicher Bedeutung für die vollständige Umsetzung der beschlossenen Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Grenzkontrollen. Das EBCGA muss ständig überwacht und seine Tätigkeit analysiert werden, um seinen Bedarf gegebenenfalls neu zu bewerten.

Alle Agenturen im Bereich Justiz und Inneres, die an der Grenzverwaltung beteiligt sind, sollten über eine angemessene Finanzierung verfügen, um sicherzustellen, dass ihre tägliche Arbeit und ihre Fähigkeit, die Außengrenzen der EU zu schützen, gewährleistet sind.

Der wirksame Schutz der EU-Außengrenzen ist eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums und die Aufhebung der vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen. Die Mitgliedstaaten behalten jedoch ihr Recht, vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen, die nur ausnahmsweise und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit für einen begrenzten Zeitraum eingeführt werden sollten. Jede derartige Maßnahme sollte wieder aufgehoben werden, sobald die Bedrohung der inneren Sicherheit nicht mehr besteht.

Verbesserung von Rückkehr und Rückübernahme

Die wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und die Sicherung des Schengen-Raums gehen Hand in Hand mit einem wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen und einer effizienten Rückführungspolitik für Drittstaatsangehörige, die keinen legalen Aufenthalt in der EU haben.

Trotz der kontinuierlichen Bemühungen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des EBCGA ist die Rückführungsquote alles andere als zufriedenstellend.

Um die Rückkehrquote zu erhöhen, sind zusätzliche Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Drittländer erforderlich. Die Rückführungssysteme der Mitgliedstaaten müssen koordiniert arbeiten. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die aktive Überwachung der Situation von Drittstaatsangehörigen während des gesamten Rückkehrverfahrens und ihrer Einhaltung der Rückkehrverpflichtung, um Flucht und Sekundärbewegungen zu verhindern, sowie die Verstärkung der Unterstützung für kooperative Drittstaatsangehörige, die freiwillig ausreisen möchten.

Der Abschluss der Neufassung der Rückführungsrichtlinie ist dringend erforderlich. Gezielte Änderungen der Regelungen zur Inhaftierung und zu alternativen Formen der Inhaftierung sind erforderlich, um Flucht zu verhindern und Rückführungen effektiver zu gestalten. Erforderlichenfalls muss die Inhaftierung für einen möglichst kurzen Zeitraum möglich sein und nur während der Dauer der Abschiebungsmaßnahmen angewandt und aufrechterhalten werden.

Die vollständige Umsetzung des Schengener Informationssystems für die Rückführung ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, um die Grenzverfahren zu verbessern und Sekundärbewegungen zu verhindern.

Die für die Rückkehr zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten das neue Mandat des EBCGA für die Rückkehr in vollem Umfang nutzen und dabei dessen Ausweitung sowohl auf die interne als auch auf die externe Dimension, einschließlich der Tätigkeiten vor und nach der Rückkehr, berücksichtigen.

Für die externe Dimension ihres Rückkehrmandats sollte die Agentur alle verfügbaren Instrumente und Kapazitäten nutzen, um eine Hebelwirkung für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Rückkehr zu erzielen. Dies muss Teil einer kohärenten neuen "Afrika-Strategie" sein.

Im Rahmen des Cotonou-Abkommens hat sich jeder der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean verpflichtet, seine Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufhalten, auf Ersuchen dieses Mitgliedstaates ohne unnötige Verzögerungen zurückzunehmen und rückzuübernehmen. Diese Verpflichtung hat in diesem Bereich nicht zu besseren Ergebnissen geführt. Wir fordern daher mit unserer Unterstützung für eine neue EU-AKP-Partnerschaft eine bessere Durchsetzbarkeit der migrationsbezogenen Aspekte der EU-AKP-Zusammenarbeit.

Sowohl bei der Aushandlung als auch bei der Umsetzung von Rückübernahmeinstrumenten sollte deutlich und einheitlich zum Ausdruck kommen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Zusammenarbeit mit dem betreffenden Drittstaat erwarten. Dies kann bedeuten, dass ein breiterer politischer Hebel angesetzt wird. Die neu geänderte Verordnung über den Visakodex dient diesem Zweck.

Die Zusammenarbeit sollte zum beiderseitigen Vorteil sein und auf dem Grundsatz "mehr für mehr" beruhen, wonach zusätzliche Anstrengungen der Herkunfts- und Transitländer mit verstärkter Zusammenarbeit und zusätzlicher Unterstützung belohnt werden sollen. Daher sollten alle einschlägigen Politiken, Instrumente und Werkzeuge der EU, einschließlich Handelsabkommen sowie Entwicklungshilfe, legale Migration und Visumpolitik, mit der Zusammenarbeit von Drittländern im Bereich Migration und Rückführung/Rückübernahme im Hinblick auf die Verhinderung irregulärer Migration und die Rückführung irregulärer Migranten in ihr Herkunftsland verknüpft werden. Der Stand der Zusammenarbeit sollte regelmäßig überprüft werden, um diese Instrumente bei Bedarf zu aktualisieren. Eine unzureichende Zusammenarbeit der Herkunfts- und Transitländer sollte zu einer Verringerung der Zusammenarbeit und Unterstützung führen, ohne jedoch die humanitäre Hilfe zu beeinträchtigen, die darauf abzielt, Leben zu erhalten, Leiden zu verhüten und zu lindern und dazu beizutragen, die Menschenwürde angesichts von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu wahren.

Im Hinblick auf die interne Dimension ihres Rückführungsmandats sollte die Agentur eine gemeinsame Rückkehrplattform für die Sammlung von Informationen, die Analyse, die Planung und die Organisation gemeinsamer Maßnahmen weiter ausbauen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Rückkehr- und Rückübernahmeverfahren zu erleichtern.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Rückkehrentscheidungen gegenseitig anerkannt werden können und dass zu diesem Zweck Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit der Rückkehr kann nur verbessert werden, wenn wir die Koordinierung verstärken und auf einen europäischen Ansatz hinarbeiten.

Die kürzlich verabschiedete Verordnung über die Einrichtung eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) dürfte die Fähigkeit der EU zur Koordinierung und zum Einsatz der in Drittstaaten entsandten ILO weiter verbessern, um die Prioritäten der Union im Bereich der Migration, nämlich die Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Migration, die Erleichterung der Rückkehr und die Steuerung der legalen Migration, wirksamer umzusetzen.

Die ILO sollten in Verbindung mit den in der neuen EBCGA-Verordnung vorgesehenen EBCGA-Verbindungsbeamten für Rückkehr und den europäischen Verbindungsbeamten für Migration in Drittländern zu einem wirksamen Einsatz in Drittländern führen und sie in die Lage versetzen, auf der Grundlage konkreter Rückführungs-/Rückübernahmeersuchen der Mitgliedstaaten Druck auf die operative Ebene auszuüben.

Ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das für den Zweck geeignet ist

Das derzeitige Gemeinsame Europäische Asylsystem muss weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen und umfassend reformiert werden, damit es jederzeit ordnungsgemäß funktionieren und auf künftige Migrationskrisen und globale Migrationstrends reagieren kann. Die Verhinderung des irregulären Grenzübertritts muss mit einem soliden System zur Verwaltung von Asylbewerbern im EU-Gebiet kombiniert werden, um die Nachhaltigkeit des Schengen-Raums zu gewährleisten.

Aufgrund fehlender europäischer Regeln werden die meisten Anträge nach Angaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) immer noch von nur fünf Mitgliedstaaten bearbeitet.

Eine krisenfeste EU-Asyl- und Migrationspolitik und ein krisenfestes Schengen-System sind wesentliche Voraussetzungen für unsere gemeinsame europäische Zukunft.

Eine Lösung für die Dublin-Verordnung, in der die Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen EU-Mitgliedstaats festgelegt sind, ist eine der Voraussetzungen für ein widerstandsfähiges Gemeinsames Europäisches Asylsystem.

Ein funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem hängt davon ab, dass die Solidarität im Mittelpunkt eines jeden EU-Konzepts zur Migration steht.

Die EU sollte sicherstellen, dass in einem künftigen Modell die Mehrzahl der Asylanträge von Asylbewerbern außerhalb der Union, an den Außengrenzen der Union oder in der Transitzone eines Mitgliedstaats gestellt wird, bevor über die Einreise des Antragstellers entschieden wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, eine Zulässigkeitsprüfung oder eine Prüfung der Begründetheit vorzusehen, so dass über solche Anträge unter genau definierten Umständen an der Außengrenze oder an regionalen Ausschiffungsplattformen entschieden werden kann. Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem sollte sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Teil der Verantwortung übernehmen und das Prinzip der Solidarität und Subsidiarität beachten. Das Wohl der Kinder muss bei allen sie betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen als vorrangige Erwägung bewertet und berücksichtigt werden, wobei das Recht eines jeden Kindes, in erster Linie als Kind behandelt zu werden, gewährleistet werden sollte.

Bei der Ausarbeitung einheitlicher Asylvorschriften sollte der Komplexität der Verhinderung von Missbräuchen wie dem Asylshopping durch Personen, die internationalen Schutz beantragen und deren Sekundärmigration nicht nur durch die Aufnahmebedingungen, sondern bis zu einem gewissen Grad auch durch wirtschaftliche Faktoren und vertraute kulturelle Bindungen in den Zielländern bestimmt wird, gebührend Rechnung getragen werden; gleichzeitig sollten Personen, die internationalen Schutz genießen, Anreize erhalten, im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu bleiben, in dem der Schutz ursprünglich gewährt wurde. Solche Regeln sollten sicherstellen, dass das Funktionieren des reformierten Dublin-Systems nicht durch solche Bewegungen gestört wird und dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften in vollem Umfang einhalten.

Ein funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem hängt von der Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten ab und ist das Kernstück eines jeden EU-Konzepts zur Migrationsfrage. Ein reformiertes Gemeinsames Europäisches Asylsystem sollte die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Teil eines EU-Rahmens zu sein, in dem die ankommenden Asylbewerber gerecht auf sie verteilt werden, wodurch der Druck auf die Ersteinreisestaaten gemindert wird. Mitgliedstaaten, die nicht bereit sind, sich an diesem Rahmen zu beteiligen, müssen durch andere Formen sinnvoller Solidarität erhebliche, greifbare Beiträge leisten. Ein EU-Rahmen für die Umsiedlung zwischen den Mitgliedstaaten sollte sicherstellen, dass alle Antragsteller, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in der Lage sind, ihre Schutzrechte im Umsiedlungsmitgliedstaat in vollem Umfang und zügig wahrzunehmen, und gleichzeitig verhindern, dass Antragsteller, die wahrscheinlich eine negative Entscheidung über ihren Antrag erhalten, in einen anderen Mitgliedstaat umgesiedelt werden und somit ihren Aufenthalt in der Union unangemessen verlängern.

Die EU sollte im Rahmen einer kohärenten "Afrikastrategie" die Diskussion über regionale Ausschiffungsplattformen auf beiden Seiten des Mittelmeers wieder aufnehmen, wo Asylbewerber sicher aufgenommen und ihre Anträge auf effiziente, würdige und humane Weise geprüft werden können. Solche regionalen Ausschiffungsplattformen könnten vom EASO und dem EBCGA betrieben werden, ohne dass das ordnungsgemäße Funktionieren des reformierten Dublin-Systems beeinträchtigt wird.

Jedes sichere Land im Mittelmeer, sowohl EU-Staaten als auch Drittländer, muss eine Rolle bei Such- und Rettungsaktionen spielen. Die Ausschiffung sollte im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgen, auch wenn sie außerhalb des EU-Gebietes stattfindet.

Die Rettung von Menschenleben auf See ist eine rechtliche Verpflichtung sowohl nach internationalem als auch nach Unionsrecht, aber in erster Linie ein Akt der Menschlichkeit und der Solidarität mit den gefährdeten Menschen. Die Mitgliedstaaten müssen, sowohl einzeln als auch in ihrer Eigenschaft als EU-Mitgliedstaaten oder in den einschlägigen internationalen Gremien, die Normen des einschlägigen Völkerrechts und des Unionsrechts einhalten, wenn es darum geht, Menschen in Not zu helfen. Schiffe, die Such- und Rettungsaktionen durchführen, müssen das einschlägige Völker- und Unionsrecht einhalten, die Anweisungen der zuständigen Rettungsleitstelle befolgen und mit den Behörden der Mitgliedstaaten und Frontex zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Migranten zu gewährleisten.

Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei hat den Migrationsdruck auf Europa bis Anfang dieses Jahres erheblich verringert. Durch den Abschluss ähnlicher Abkommen mit Transit- und Herkunftsländern kann die illegale Migration verhindert werden, während eine große Zahl von Migranten in den Herkunfts- oder Transitländern finanzielle Unterstützung erhalten kann. Durch die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei konnten fast 1,7 Millionen Syrer bei der Deckung des täglichen Grundbedarfs unterstützt werden, und mehr als 500 000 Flüchtlingskindern wurde der Schulbesuch ermöglicht. Der massive und organisierte Druck der Migranten an der griechisch-türkischen Grenze sowie auf den griechischen Inseln, der seit einiger Zeit ein äußerst besorgniserregendes Ausmaß angenommen hat, hat jedoch dazu geführt, dass die Situation an den Hotspots der Inseln im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen unhaltbar geworden ist. Der Druck an den Landgrenzen kann zu Gewalt führen. Die EU sollte ihre Bemühungen verstärken, um die Türkei zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem EU-Türkei-Abkommen anzuhalten.

Eine weitere Verschärfung und Harmonisierung der Gemeinsamen Europäischen Asylverfahren sollte auch sicherstellen, dass die Behandlung in der gesamten EU relativ gleich ist, und unangemessene Pull-Faktoren für die Einreise in die EU verringern.

Ob die Asylbehörden in der Lage sind, eine strenge und faire Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz durchzuführen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die mit ihrer internen Organisation, ihren Ressourcen und ihrer Arbeitsweise zusammenhängen. Das Frontloading der Asylsysteme, die Politik der Investitionen in die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungsfindung durch die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die zuständigen Behörden, die Schulung ihrer Mitarbeiter sowie wichtige Verfahrensgarantien, die es den Antragstellern ermöglichen, alle Elemente ihrer Anträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzureichen, sind der Schlüssel für schnelle und effiziente Asylverfahren.

Die Rolle des EASO ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz sowie bei der Schulung der für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständigen Sachbearbeiter zu unterstützen. Unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder sollten im Einklang mit ihren Interessen unterstützt und informiert werden. Es ist dringend erforderlich, dass das EASO eine vollwertige Agentur mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen ist.

Als vollwertige Agentur sollte das EASO befugt sein, die Mitgliedstaaten vor Ort bei der Identifizierung der Herkunftsländer von Personen, die ohne Ausweispapiere reisen, fachlich zu unterstützen.

Das beschleunigte Prüfungsverfahren und das Grenzverfahren sind notwendige Instrumente für eine effiziente Prüfung von Anträgen, die eindeutig betrügerisch, offensichtlich unbegründet oder unzulässig sind, und sollten daher obligatorische Bestandteile der künftigen europäischen Asylpolitik sein, die auch Asylanträgen, die direkt an den Außengrenzen oder außerhalb Europas gestellt werden, Vorrang einräumen sollte.

Die Überprüfung regionaler Vereinbarungen zur Bestimmung der Ausschiffungsorte, um die Anrainerstaaten von der alleinigen Verantwortung für die Ausschiffung und weitere Bearbeitung von auf See geretteten Personen zu entlasten, muss weiter geprüft werden.

Neuansiedlung

Die Neuansiedlung ist für schutzbedürftige Menschen eine sichere und legale Alternative zu irregulären und gefährlichen Reisen und ein Zeichen der europäischen Solidarität mit Nicht-EU-Ländern, die eine große Zahl von Menschen aufnehmen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Es sollte weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, zu bestimmen, wie viele Menschen innerhalb der EU neu angesiedelt werden. Das anhaltende Engagement der Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung als sicheren und legalen Weg in die EU bestätigt, dass dies nach wie vor eines der wichtigsten Instrumente ist, um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, eine geordnete, kontrollierte, sichere und würdige Ankunft in der EU zu ermöglichen. Gleichzeitig sollte die Verantwortung für den Schutz nicht nur von der EU als Ganzes, sondern auch von der internationalen Gemeinschaft gestärkt werden, da sie derzeit auf globaler Ebene ungleich verteilt ist. Die weitere Entwicklung in dieser Hinsicht sollte gefördert werden und sich auf das UN-Flüchtlingsforum stützen, in dem das Prinzip der internationalen Verantwortungsteilung in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollte.

Legale Migration

Eine intelligente Steuerung der Migration erfordert nicht nur eine Politik, die sich mit irregulären Migrationsströmen befasst und gleichzeitig den Schutz der Bedürftigen sicherstellt, sondern auch eine proaktive Politik für nachhaltige, transparente und zugängliche legale Wege, die sowohl Europa als auch den Herkunftsländern zugute kommen.

Europa ist ein alternder Kontinent mit einer schrumpfenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich um 18 Millionen Menschen schrumpfen wird. Darüber hinaus zeigen die Veränderungen bei den auf den EU-Arbeitsmärkten geforderten Qualifikationen zwischen 2012 und 2025 einen steigenden Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften (von 68 auf 83 Millionen, d. h. +23 %). Die Mitgliedstaaten sollten ihre Sozial- und Familienpolitik neu bewerten, um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen und die EU als Ganzes dabei zu unterstützen, sich diesen neuen Realitäten zu stellen.

Die EU muss die Einwanderungsbestimmungen verbessern und nach Wegen suchen, um Arbeitskräfte sowie hochqualifizierte legale Einwanderer und Unternehmer anzuziehen, die freie Stellen besetzen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln können. Die EU muss die EU Blue Card reformieren und über langfristige, kurzfristige und saisonale Visa nachdenken, die zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Europa und in den Herkunftsländern beitragen können. Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich müssen respektiert werden, und es sind die Mitgliedstaaten, die die Bedingungen für die Gewährung des Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten festlegen.

Die legale Zuwanderung muss neben anderen Themen in die allgemeine Diskussion mit den Herkunfts- und Transitländern über die Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migrationsströme einbezogen werden. Die EU sollte die Zusammenarbeit von KMU zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern fördern und sich für ein System von Investitionen und nicht nur von Beihilfen einsetzen.

Es sollten Überlegungen darüber angestellt werden, wie der EU-Rahmen für die Steuerung der legalen Migration, insbesondere der Arbeitsmigration, geändert werden kann, auch indem man sich an erfolgreichen punktuellen Modellen orientiert, die von anderen Ländern wie Kanada entwickelt wurden, und indem man die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration

Wir sind der Meinung, dass unsere Strategie zur EU-Hilfe und Außenpolitik auch die Migrationspolitik berücksichtigen muss. Die Europäische Kommission sollte dies bei der Entwicklung einer neuen "Afrika-Strategie" sowie einer umfassenden Strategie für den Nahen Osten berücksichtigen. Die EU sollte dem Aufnahmeland häufiger Hilfe leisten, um irreguläre Wirtschaftsmigration zu verhindern. Eines der übergreifenden Ziele der EU-Hilfspolitik muss auch darin bestehen, die eigentlichen Ursachen der Migration, einschließlich der demografischen Herausforderungen, anzugehen. Der Schwerpunkt sollte daher auf der Unterstützung der Entwicklung stabiler Institutionen in der unmittelbaren Umgebung Europas liegen, um eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung zu fördern.

Um das Migrationsproblem in seinem Kern anzugehen, ist eine Partnerschaft mit Afrika erforderlich, die auf eine grundlegende sozioökonomische Transformation des afrikanischen Kontinents abzielt und dabei dessen Grundsätze und Ziele berücksichtigt. Dies erfordert nicht nur eine Aufstockung der Entwicklungsgelder, sondern auch Schritte zur Schaffung eines neuen Rahmens, der eine beträchtliche Steigerung der privaten Investitionen sowohl von Afrikanern als auch von Europäern ermöglicht. Besonderes Augenmerk sollte auf die Umsetzung der nachhaltigen Ziele der Vereinten Nationen gelegt werden, mit besonderem Augenmerk auf Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Innovation, gute Regierungsführung und die Stärkung der Rolle der Frau. Darüber hinaus sollten die Lehren aus dem Hochrangigen Forum Afrika-Europa 2018 berücksichtigt werden, da sie aufzeigen, wie das ungenutzte Potenzial von Innovation und Digitalisierung als wichtige Wegbereiter für unsere künftige Entwicklung genutzt werden kann.

Es ist von entscheidender Bedeutung, mit den Partnerländern an Resilienz und Stabilität sowie an der Schaffung von Arbeitsplätzen und Chancen sowohl für Migranten und Flüchtlinge als auch für die Aufnahmegemeinschaften zu arbeiten.

Die EU muss auf den bisherigen Erfahrungen mit dem EU-Treuhandfonds für Afrika aufbauen und die auf dem afrikanischen Kontinent geleistete Arbeit fortsetzen. Sie sollte den Treuhandfonds für 2020 mit Beiträgen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission auffüllen und gleichzeitig den genauen Bedarf ermitteln.

Die Maßnahmen der EU sollten darauf abzielen, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung lokaler Gemeinschaften und Regionen zu leisten und so den Migrationsdruck zu verringern, indem die Qualifikationen und die Beschäftigungsfähigkeit potenzieller und/oder zurückkehrender Migranten verbessert werden.

Die Erweiterungsbemühungen der EU in den westlichen Balkanstaaten und die aktive Nachbarschaftspolitik der EU tragen dazu bei, den Raum des Wohlstands und der gestärkten Rechtsstaatlichkeit zu erweitern und sind daher wirksame Präventivinstrumente für eine bessere Steuerung der Migrationsströme. Eine verstärkte strategische und operative Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern an ihren östlichen und südlichen Grenzen sollte ein integraler Bestandteil dieser Bemühungen sein.

Integration

Während die EU auf der Grundlage von Artikel 79 Absatz 4 AEUV Anreize und Unterstützung für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bieten kann, fällt die Integration weiterhin in die nationale Zuständigkeit.

Die Migrationsströme der letzten Jahre haben die Notwendigkeit einer wirksamen Politik zur Integration von Drittstaatsangehörigen verstärkt.

Integration ist eine Voraussetzung für eine integrative, kohäsive und wohlhabende Gesellschaft. Wir sind uns darüber im Klaren, dass Integration ein zweiseitiger Prozess ist und dass die Achtung der Werte, auf denen die Union aufgebaut ist, ein integraler Bestandteil des Integrationsprozesses sein muss.

Wir fordern einen neuen Ansatz für die Integration durch die Mitgliedstaaten, der sich auf die Eingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt konzentriert, Sprach- und Integrationskurse anbietet, mit besonderem Augenmerk auf weibliche Migranten und andere schutzbedürftige Personen, und sich mit den Herausforderungen der städtischen Ghettos auseinandersetzt. Eine möglichst frühzeitige Integration durch allgemeine und gezielte Maßnahmen ist ein wesentlicher Faktor, der zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa insgesamt beiträgt, sowie ein wichtiger Faktor, um die Risiken im Hinblick auf mögliche kriminelle Aktivitäten und Radikalisierung zu minimieren.

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Respekt und Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften sind wesentliche Elemente unseres Wertesystems und müssen von allen, auch von Migranten, geachtet werden. Wir können keine Parallelgesellschaften zulassen, in denen die Grundwerte der Union systematisch untergraben werden, und wir müssen den Kampf gegen alle derartigen extremistischen Ideologien verstärken.

Die Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure ist von entscheidender Bedeutung, und unter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für Integrationsmaßnahmen sollten solche Maßnahmen für alle sich rechtmäßig in der EU aufhaltenden Drittstaatsangehörigen die Eingliederung und nicht die Isolation fördern und mit den regionalen Behörden, die eine Schlüsselrolle im Integrationsprozess spielen, Hand in Hand arbeiten.

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