Binnenmarkt für Waren: Was für ein EU-Land gut ist, sollte auch für ein anderes gut sein

Binnenmarkt für Waren: Was für ein EU-Land gut ist, sollte auch für ein anderes gut sein

03.09.2018 14:23

Binnenmarkt für Waren: Was für ein EU-Land gut ist, sollte auch für ein anderes gut sein

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„Wir brauchen die gegenseitige Anerkennung von Waren, um den freien Warenverkehr in der EU zu gewährleisten. Der Binnenmarkt für Waren, eine der größten Errungenschaften der EU, muss noch vollendet werden“, erklärte der Europaabgeordnete Ivan Štefanec heute nach der Verabschiedung des Berichtsentwurfs im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments.

„Ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig auf dem Markt ist, sollte in einem anderen Mitgliedstaat nicht verboten werden“, sagte Štefanec, Verfasser des Vorschlags für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren. Das betreffende Gesetz wird diesen Beschränkungen ein Ende setzen und dazu beitragen, dass die Verbraucher in der EU in vollem Umfang vom EU-Binnenmarkt profitieren können. Die betroffenen Produkte sind nicht diejenigen, die unter harmonisierte EU-Rechtsvorschriften fallen, wie beispielsweise viele Konsumgüter (Möbel, Kinderpflegeprodukte, Textilien usw.).

Štefanec schlug vor, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe zu stärken, die sich aus Vertretern der zuständigen Behörden und der Produktkontaktstellen der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Er hob zudem die Vorteile des neuen Gesetzes für die Hersteller hervor, die von einer besseren Rechtssicherheit profitieren werden. „Die Verfahren für Unternehmen und nationale Behörden werden vereinfacht, und alle werden vom freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt profitieren.“

Der Bericht spricht sich zudem dafür aus, SOLVIT als Alternative zu Gerichtsverfahren zu nutzen, um Probleme beim Marktzugang für Waren aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu lösen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben zudem das Mandat zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen gebilligt.

Redaktionshinweis

Mit 182 Mitgliedern aus 26 Mitgliedstaaten ist die EVP-Fraktion die größte Fraktion im Europäischen Parlament.

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