Banker-Boni: Parlament gibt dem Rat eine Woche Zeit

20.02.2013 9:00

Banker-Boni: Parlament gibt dem Rat eine Woche Zeit

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Presseerklärung des Berichterstatter des Europäischen Parlaments für CRD4/Basel III, Othmar Karas, und der Schattenberichterstatter Udo Bullmann (S&D), Sharon Bowles (ALDE), Philippe Lamberts (Grüne/EFA) und Vicky Ford (ECR) nach den Trilog-Verhandlungen am 19. Februar 2013

Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments bedauert, dass beim gestrigen Trilog kein Kompromiss mit dem Rat möglich war, weil dieser nicht über ein ausreichendes Mandat verfügte. Wir waren überrascht, zu hören, dass der Coreper erst am vergangenen Donnerstag (14. Februar) zum ersten Mal die politischen Kompromisse diskutiert hat, die bereits viel früher zwischen dem Europäischen Parlament und der vorherigen Ratpräsidentschaften gefunden worden waren.

Bei den gestrigen (19. Februar) Verhandlungen hat die Ratspräsidentschaft politische Kompromisse wieder aufgeschnürt, die zuvor zwischen Rat und Parlament vereinbart waren, u.a. die Begrenzung des Verhältnisses des variablen zum fixen Teil der Remuneration von Bankmanagern.

Wir sind bereit dem Rat eine zusätzliche Woche Zeit für interne Diskussionen zu geben. Wenn - nach zehnmonatigen Verhandlungen - am 27. Februar kein tragfähiger Kompromiss gefunden werden kann, sehen wir keine andere Möglichkeit, als das Plenum des Europäischen Parlaments über seine Position abstimmen zu lassen. Wir hoffen, dass die Ratspräsidentschaft bei den Verhandlungen in der kommenden Woche über ein ausreichendes Mandat verfügt.

Mit der Ratspräsidentschaft haben wir vereinbart, dass fünf Bereiche bei den Verhandlungen am 27. Februar diskutiert werden sollen:

  • Flexibilität für die Mitgliedstaaten, den Banken in bestimmten Bereichen von CRD IV/CRR striktere Regeln aufzuerlegen
  • Pflicht zu zusätzlichen Kapitalpolstern für systemisch wichtige Finanzinstitutionen (SIFIs)
  • Befugnisse der European Banking Authority (EBA) auf eigene Initiative Mediationsverfahren einzuleiten, wenn es zu Konflikten zwischen den zuständigen nationalen Behörden kommt
  • Möglichkeiten und Bedingungen für die Anteilseigner von Banken, den variablen Teil der Remuneration von Bankmanagern auf bis auf die doppelte Höhe des fixen Teils zu erhöhen, unter der Voraussetzung, dass das Verhältnis von festem Gehalt und variablem Teil normalerweise 1:1 beträgt (wie bei den gestrigen Verhandlungen nochmals bestätigt)
  • Corporate Governance: grundlegende Transparenzanforderungen wie die Veröffentlichung erzielter Gewinne, gezahlter Steuern und empfangener Subventionen der Banken pro Land (Country-by-Country-Reporting)

Wir appellieren an den Rat, in diesen Bereichen zu einer klaren, präzisen und öffentlich vertretbaren Position zu kommen.

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