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12.03.2024 17:33
Pascal Arimont: „Hersteller haften jetzt auch für Softwareschäden“ – „Große Online-Märkte werden stärker in die Pflicht genommen“
Reform der EU-Produkthaftungsrichtlinie
Heute hat das Europäische Parlament die Einigung, die der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) in seiner Funktion als Verhandlungsführer des EU-Parlaments mit den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Reform der so genannten Produkthaftungsrichtlinie erreicht hatte, mit großer Mehrheit angenommen (543 Ja-, 6 Nein-Stimmen, 58 Enthaltungen). Dadurch wird der Weg frei für eine deutliche Modernisierung der Haftungsregeln in Europa.
„Die Richtlinie schafft für alle Verbraucher eine Grundlage, auf der sie Entschädigung für Schäden verlangen können, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden. Wir haben dieses Gesetz an die aktuelle Warenwelt angepasst, so dass jetzt u.a. Software und Künstliche Intelligenz ebenfalls unter diese Haftung fallen. Zudem werden die großen Online-Händler deutlich stärker in die Pflicht genommen: Sie müssen in Zukunft dafür sorgen, dass Verbraucher entschädigt werden, auch wenn das Produkt von außerhalb der EU kommt“, erklärt Arimont nach der Abstimmung.
Bislang regelte eine Richtlinie aus dem Jahr 1985, wann Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz für durch fehlerhafte Produkte entstandene Schäden haben. „Produkte wie Apps oder KI-Anwendungen wie ChatGPT fielen noch nicht explizit unter diese Regelung, dabei können diese Anwendungen genauso zu Schäden führen, die entschädigt werden sollten. Wir haben auch erstmals Haftungsregeln für Produkte vorgesehen, die nach Neuaufbereitung wieder verkauft werden. Das wird durch die wachsende Kreislaufwirtschaft immer wichtiger. Sehr interessant ist bei den neuen Regeln zudem, dass die großen Online-Märkte haften müssen, wenn für die Kunden nicht klar ist, wer der eigentliche Verkäufer ist. Insgesamt haben wir die Situation für die Verbraucher also deutlich verbessert und Rechtssicherheit bei modernen Produkten geschaffen. Ganz wichtig war mir bei den Verhandlungen, dass die Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar bleiben. So besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Kleinstunternehmen, im Software-Bereich von der Haftung ausgenommen zu werden, ohne dass Geschädigte auf ihren Schäden sitzen bleiben müssen“, erklärt Arimont.
Redaktionshinweis
Mit 178 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten ist die EVP-Fraktion die größte Fraktion im Europäischen Parlament.
Berichterstatter
Presseassistent(in) für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen Nationale Presse, belgische und luxemburgische Medien
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