Keine Mindeststrafen für Betrug mit EU-Geldern

17.04.2014 8:39

Keine Mindeststrafen für Betrug mit EU-Geldern

Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
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Vor „weit geöffneten Schlupflöchern für Betrüger“ hat die Sprecherin der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments, Inge Gräßle (CDU), gewarnt: „So lange es keine Harmonisierung der Mindeststrafen für den Betrug von EU-Geldern gibt, können Kriminelle ihre Aktivitäten in den EU-Staat verlegen, der die geringsten Strafen vorsieht“.

Das Europäische Parlament hat gestern über die „Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrug“ abgestimmt, dabei aber eine EU-weite Angleichung der Mindeststrafen bei solchem Betrug abgelehnt. Vorgesehen waren von den Berichterstattern je nach Straftatbestand 3 bzw. 6 Monate ab einer Schadenshöhe von 50.000 bzw. 30.000 Euro.

Zudem wurde die Rechtsgrundlage der Richtlinie geändert, was den Einfluss des Parlaments drastisch abschwächt. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die Richtlinie im Bereich Betrugsbekämpfung anzusiedeln und auf Art. 325 AEUV zu basieren, welcher das Parlament als gleichberechtigten Mitgesetzgeber vorsieht und eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sichergestellt hätte. Die nun gewählte Rechtsgrundlage im Bereich Strafrechtsharmonisierung, Art. 83 AEUV, eröffnet dagegen für den Ministerrat die Möglichkeit, das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit anzuwenden, wodurch das Parlament im Gesetzgebungsprozess marginalisiert wäre. Zudem werden sich mindestens drei Mitgliedstaaten nicht an der Richtlinie beteiligen, mit der Folge eines Nebeneinanders von bisheriger PIF-Konvention und neuer Richtlinie mit allen verbundenen Nachteilen und Doppelstrukturen. "Im Einsatz für eine stärkere Harmonisierung des Strafrechts in Europa bei Betrug zulasten des EU-Haushalts hat uns die Entscheidung des Parlaments gestern einen großen Schritt zurückgeworfen", so Gräßles Fazit: "Eine derartige Mutlosigkeit und Selbstentmachtung des Parlaments habe ich noch nicht erlebt."

Die PIF-Richtlinie, für die der Haushaltskontrollausschuss und der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gemeinsam verantwortlich zeichnen, soll einen klaren und EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen für den Schutz der finanziellen Interessen der EU durch strafrechtliche Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung schaffen. Kern der Kommissionsvorschlags sind die Definition einschlägiger Straftatbestände (Subventions- und Ausschreibungsbetrug, aktive und passive Korruption, missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel), die Festlegung von Schwellenbeträgen, ab denen strafrechtliche Sanktionen vorgesehen sein müssen, und die Festlegung von Mindeststrafen für die jeweiligen Straftatbestände. Letztere wurden mit der gestrigen Plenarabstimmung durch das Parlament aus dem Text gestrichen. Das Parlament wird in der neuen Legislaturperiode in Verhandlungen mit dem Ministerrat treten, der in seiner allgemeinen Ausrichtung im Juni letzten Jahres bereits eine deutlich abgeschwächte und gekürzte Version des Kommissionsvorschlags vorgelegt hat.

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