EU-Gericht stärkt nationale Fördersysteme bei Öko-Energie

01.07.2014 10:38

EU-Gericht stärkt nationale Fördersysteme bei Öko-Energie

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Beschränkung nationaler Förderregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen im Einklang mit dem Grundsatz des freien EU-Warenverkehrs

EU-Mitgliedstaaten müssen ausländischen Ökostromlieferanten keinen Zugang zu nationalen Förderregelungen für erneuerbare Energie bewilligen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heutigen Urteil über den Fall eines finnischen Windkraftunternehmens klar, das bei den schwedischen Behörden einen Antrag auf Stromzertifikate für grünen Strom gestellt hatte. 

Die Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Angelika Niebler, erklärte nach der Urteilsverkündung: „Damit hat der EuGH deutlich gemacht, dass die Förderung für erneuerbare Energien und die Ausgestaltung nationaler Fördersysteme in nationaler Hoheit bleiben und nicht über die Hintertür durch den EuGH abgeschafft werden. Wir haben den Warnschuss jedoch verstanden und wissen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union zügig die Vollendung des europäischen Energiebinnenmarktes vorantreiben müssen, um weitere Klagen zu verhindern.“

Die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form eines Einspeisemodells bleibt damit auch künftig auf nationale Erzeuger beschränkt. „Langfristig braucht Deutschland allerdings ein europäisches Strommarktdesign, um gemeinsam mit den europäischen Nachbarn zu regeln, wer, wann, wie viel Strom bereitstellen muss und kann. Wir müssen die nächsten Jahre nutzen, damit Deutschland und die EU mit den Kapazitätsmärkten eine schnelle Verbindung schafft. Hierfür wäre die Entwicklung eines Kapazitätsmarktes gemeinsam mit Frankreich ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so die Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Angelika Niebler.

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