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26.04.2018
Verbesserte Bedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU
Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat eine Novellierung der EU-Entsenderichtlinie gebilligt.
Der Rechtsakt wird bessere Arbeitsbedingungen, die gleichen Entlohnungsgrundsätze für entsandte wie in dem Aufnahmeland dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer bringen, einen faireren Unternehmens-Wettbe-werb und einen besseren Informationszugang für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Jetzt obliegt es dem Plenum des Europäi-schen Parlaments, den neuen Rechtsakt zu billigen.