EuGH-Urteil zu Sozialleistungen: "Sozialtourismus" kein Argument gegen Freizügigkeit

11.11.2014 11:48

EuGH-Urteil zu Sozialleistungen: "Sozialtourismus" kein Argument gegen Freizügigkeit

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"Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Beweis, dass EU-Mitgliedstaaten Sozialtourismus vermeiden können, ohne die Freizügigkeit zu beschneiden", sagte der Vorsitzende der EVP-Fraktion, Manfred Weber, in einer ersten Reaktion auf das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Dano vs. Jobcenter Leipzig.

"Das Urteil verdeutlicht, dass die EU-Mitgliedstaaten viele Optionen und legale Instrumente zu Ihrer Verfügung haben, um den Missbrauch von Sozialsystemen zu verhindern, ohne dabei die Freizügigkeit als Grundprinzip der Europäischen Union zu verletzen".

 “Das Urteil sendet eine klare Botschaft an die Adresse des britischen Premierministers", so der EVP-Fraktionsvorsitzende.

Hintergrund: in seinem heutigen Urteil entschied der EuGH, dass "die Unionsbürgerrichtlinie und die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug bestimmter „besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen“  ausschließt, während Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats, die sich in der gleichen Situation befinden, diese Leistungen erhalten, sofern den betreffenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten im Aufnahmemitgliedstaat kein Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie zusteht".

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