Von Safe Harbour zum EU-US privacy shield : notwenig aber unzureichend

02.02.2016 18:47

Von Safe Harbour zum EU-US privacy shield : notwenig aber unzureichend

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2013 enthüllte Edward Snowden das Ausmaß der amerikanischen Überwachungstätigkeiten in Europa. Die damalige EU Kommissarin für Justiz, Viviane Reding, hat daraufhin die Reform der Safe Harbour Entscheidung der Europäischen Kommission eingeleitet. Sie sprach dreizehn Empfehlungen für eine umfassende Neugestaltung aus, die die Rechte der Bürger, die Rolle der Regierungen sowie die Pflichten der Unternehmen klären sollten (Siehe: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1059_de.htm). Mehr als zwei Jahre später wurden zwar Fortschritte gemacht, doch Viviane Reding hält die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission für verfrüht.

Wir haben Fortschritte auf amerikanischer Seite. Die verstärkte Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzbehörden mit dem Department of Commerce und der Federal Trade Commission sind eine positive Entwicklung. Das Gleiche gilt für die jährliche Überprüfung der Kommissionsentscheidung. Die Schaffung einer Ombudsperson stellt zudem eine interessante institutionelle Neuerung dar, obgleich ihre wirklichen Kompetenzen unklar bleiben. Es bleibt die Frage: reicht das, um persönliche Daten zu schützen und Rechtssicherheit zu garantieren?“  so Viviane Reding. 

Die ehemalige Vizepräsidentin der Kommission fügte hinzu: „In einem zentralen Punkt ist der Text enttäuschend. Die Verpflichtung, Massenüberwachung von EU-Bürgern zu begrenzen, ist lediglich in Form eines Briefs der amerikanischen Behörden erfolgt. Reicht das, um den generalisierten Zugang zu Daten von EU Bürgern zu begrenzen und zu unterbinden? Ich habe ernsthafte Zweifel, ob die schriftlichen Verpflichtungen einer möglichen erneuten Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten.“ 

„Wir brauchen rechtlich bindende Verpflichtungen ohne Bedingungen. Safe harbour wird nicht dadurch ‚safe‘, dass man der Entscheidung einen neuen Namen gibt.“  so Reding abschließend.

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