Entsende-Richtlinie: Kampf gegen Schwarzarbeit fortsetzen

16.04.2014 10:23

Entsende-Richtlinie: Kampf gegen Schwarzarbeit fortsetzen

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Missbrauch und Sozialdumping können besser bekämpft werden / Strenge Kontrollen vor Ort / Europaparlament verabschiedet neue EU-Richtlinie

Die Einhaltung der Sozial- und Tarifvorschriften bei Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland kann künftig besser kontrolliert werden. Das Europaparlament verabschiedete heute die neue EU-Richtlinie zur besseren Umsetzung der bestehenden Standards bei der Arbeitnehmerentsendung in Europa.   „Zwei Jahre hat es bis zur Einigung gedauert. Heute ist sie verabschiedet worden. Die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern von EU-Ländern nach Deutschland und umgekehrt werden nachgebessert“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann.

So wird es künftig klare Bestimmungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geben und der Begriff "Entsendung" wird präzise definiert, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden. In der EU gibt es etwa 1,2 Millionen Menschen, die von ihren Unternehmen im Heimatland in einen anderen EU-Staat entsandt werden, um dort zu arbeiten. Etwa 25 Prozent von ihnen werden in der Baubranche eingesetzt, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.

"Der Kampf gegen Schwarzarbeit und Lohndumping muss weitergehen. Die Mitgliedstaaten können weiterhin selbst darüber entscheiden, welche Kontrollmaßnahmen sie ergreifen. Bei uns wird es also weiter verdachtsunabhängige und flächendeckende Kontrollen der Entsendebestimmungen geben. Die EU-Kommission hatte ursprünglich einen abgeschlossenen Katalog an zulässigen Kontrollmaßnahmen einführen wollen, der unsere Behörden in der Bekämpfung von Schwarzarbeit hätte einschränken können", so Mann.

"Die Kommission hat in ihren Mitteilungen immer wieder unterstrichen, dass deutsche Maßnahmen wie etwa die Übersetzungspflicht von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnungen sowie der Arbeitszeit- und Lohnzahlungsnachweise angeblich einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit darstellen. 2007 hatte sie gegen Deutschland sogar ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof  eingeleitet. Das Gericht erklärte allerdings die deutsche Praxis für rechtmäßig", sagte Mann.

"Außerdem wird mit dieser Neuregelung die Generalunternehmerhaftung für die Baubranche in allen EU-Staaten zum Schutz vor Betrug und unfairem Wettbewerb verpflichtend eingeführt. Unsere bewährten deutschen Regeln können ohne Abstriche weitergeführt werden. Das ist auch gut so, denn unser Haftungs- und Enthaftungssystem hat sich bewährt. Die nachgebesserte Entsende-Richtlinie wird im Frühjahr 2016 in Kraft treten", so der CDU-Europaabgeordnete.

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