Florenz: Kampf gegen illegale Abfallverbringung wird verstärkt

17.04.2014 10:09

Florenz: Kampf gegen illegale Abfallverbringung wird verstärkt

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Kontrollen durch Mitgliedsstaaten werden verschärft / effektive Abfallstrategie / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung

Die illegale Verbringung von Abfällen innerhalb und außerhalb der EU soll erschwert werden, indem die Mitgliedsaaten härter durchgreifen müssen. Das Europaparlament verabschiedete dazu heute eine Revision der EU- Abfallverbringungsverordnung. "Die Mitgliedstaaten müssen endlich ihrer Pflicht nachkommen und die EU-Regeln umsetzen und deren Einhaltung überprüfen. Dies ist im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, aber auch im Interesse der Wirtschaft.  Nur so können wir wertvolle Rohstoffe innerhalb Europas halten", sagte der CDU-Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz, der das Thema für die EVP-Fraktion betreut.

Die neuen Auflagen sehen vor, dass die Mitgliedstaaten so genannte Inspektionspläne aufstellen, die sie dazu zwingen, eine Abfallstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Die Veröffentlichung der Pläne, der Kontrollergebnisse sowie der verhängten Strafen sollen dabei für öffentlichen Druck sorgen. "Ich bin zuversichtlich, dass die öffentliche Kontrolle den Druck auf die Länder erhöht, die bisher wenig bis gar nichts unternommen haben", so Florenz.

Die Pläne müssen auch physische Kontrollen vor Ort vorsehen. Darüber hinaus erhalten Inspektoren mehr Kompetenzen. "Ein wichtiger Schritt war die Umkehr der Beweislast. Künftig muss der Abfallverbringer nachweisen, dass er sich legal verhält. Dies erleichtert den örtlichen Zollbehörden auf sehr praktische Art und Weise ihre Arbeit", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Eine Untersuchung der Organisation IMPEL (Europäisches Netzwerk zur Umsetzung und Durchsetzung europäischen Umweltrechts) in 22 EU-Ländern ergeben, dass 25 Prozent der Abfallverbringung illegal sind. "Es ist nicht tolerierbar, dass fast sieben Jahren nach Inkrafttreten der Abfallverbringungsverordnung  sich noch nichts geändert hat. Neue Auflagen waren daher dringend notwendig."

Die neue EU-Verordnung tritt  2016 in Kraft und gilt in allen EU-Ländern unmittelbar. Die ersten nationalen Inspektionspläne müssen bis Januar 2017 vorgelegt werden.

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