Investmentfonds: Mehr Schutz und Transparenz für Kleinanleger

03.07.2013 11:15

Investmentfonds: Mehr Schutz und Transparenz für Kleinanleger

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Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
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 Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute Verbesserungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Investmentfonds, so genannte offene Publikumsfonds (OGAW), beschlossen. Dazu gehören strenge Sanktionen bei Managementfehlern, eine strikte Haftung der Depotbanken für Einlagen sowie die Regulierung von Manager-Gehältern und Vergütungsstrukturen. "Der Schutz der Kleinanleger wurde heute deutlich gestärkt", sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut.

In Bezug auf die beiden kontroversen Punkte des Berichts - Bonuszahlungen und leistungsabhängige Gebühren - erklärte Mann: "Im Falle von systemrelevanten Banken, ohne welche die Wirtschaft nicht funktioniert und bei denen ein großes öffentliches Interesse vorliegt, ist eine Boni-Begrenzung für Manager gerechtfertigt, wie im Rahmen der Eigenkapital-Richtlinie CRD IV bereits umgesetzt. Die Offene Publikumsfonds-Branche hingegen ist nicht systemrelevant, da hier das Geld der Fondsanleger als Sondervermögen geschützt und vom eigenen Gesellschaftsvermögen des Fondsverwalters getrennt ist. Bei rechtlichen Vergehen kann ein anderer Vermögensverwalter die Portfolio-Verwaltung übernehmen. Es ist nicht verhältnismäßig, die strikten Boni-Begrenzungen des Bankensektors auf die Fondsbranche zu übertragen. Hier reicht die von mir geforderte Anwendung allgemeiner ESMA-Richtlinien aus."

"Der Vorschlag einer 'symmetrischen Ausgestaltung' von leistungsabhängigen Gebühren (Performance Fees) ist unausgewogen. Die eine Richtung stimmt: Fondsmanager sollen im Falle überdurchschnittlicher Wertsteigerungen durch Performance Fees am Erfolg teilhaben. Die andere Richtung hingegen - wenn also der Index unterschritten wird - ist problematisch, weil hier Fondsmanager für Verluste geradestehen und diese teilweise ausgleichen sollen. Falls sie hierfür im schlimmsten Fall auf das Gesellschaftsvermögen zurückgreifen müssen, gefährdet dies die Solvenz des eigenen Unternehmens. Dieses wiederum stellt die Trennung zwischen Fonds- und Gesellschaftsvermögen in Frage. Die Ablehnung dieser Neuregelung entbindet uns allerdings nicht von der Pflicht, das allgemeine System der leistungsabhängigen Gebühren generell auf seine Schwächen hin zu überprüfen. Dieser Schritt bedarf einer fundierten Realanalyse der gegenwärtigen Gebührenstrukturen. Er eignet sich nicht für populistische Schnellschüsse, die am Ende nur den Erfolg des paneuropäischen Produkts OGAW unterminieren. Für die Erhebung von Performance Fees brauchen wir ausgewogene, verbindliche Normen. Hierzu wird die EU-Kommission geeignete Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig muss jedem Anleger klar sein, dass Fondsanlagen immer mit einem potentiellen Verlustrisiko verbunden sind, welches nicht ausgeschaltet werden kann, außer wenn dieses explizit vereinbart wurde", so Mann.

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