Sammelklagen: Rahmen in der EU klar eingrenzen

11.06.2013 11:30

Sammelklagen: Rahmen in der EU klar eingrenzen

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Die Europäische Kommission hat heute an die Mitgliedstaaten eine Empfehlung zu kollektiver Rechtsdurchsetzung gerichtet. Parallel hierzu hat Wettbewerbskommissar Almunia einen Richtlinienvorschlag zu Schadensersatzklagen bei Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts veröffentlicht.
„Die Kommission hat das einzig Richtige getan und ihre Empfehlung auf den europäischen Verfassungstraditionen aufgebaut. In Europa darf es keine Klagen im Namen unbekannter Opfer (opt-out) geben“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU).

Strafschadensersatzzahlungen, Erfolgshonorare und Offenlegungspflichten sind in den USA bekannte Folterinstrumente, die in Europa nichts verloren haben. Uns muss es um Schadensausgleich und nicht um Konjunkturprogramme für klagewillige Anwälte gehen", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).

„Wenn wir für Verbraucher und Unternehmen den Zugang zum Recht wirklich vereinfachen wollen, dann müssen wir den Rahmen für Sammelklagen in Europa klar eingrenzen und verbindlich abstecken. Der heute von Wettbewerbs¬kommissar Almunia vorgelegte Vorschlag zur Regelung von Schadensersatz¬klagen im EU-Wettbewerbsrecht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Sammelklagen. Er regelt vor allem den Umgang mit Informationen von Kronzeugen im Kartellverfahren sowie maßgebliche Fragen zur Beweislast und zum Schadensrecht. Es kommt hier entscheidend darauf an, dass US-style class actions nicht doch noch am Ende durch die Hintertür eingeführt werden. In der jetzigen Wirtschaftskrise in Europa würde uns der Aufbau einer Klageindustrie wie in den Vereinigten Staaten gerade noch fehlen“, so die beiden CDU-Europaabgeordneten.

 

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