Langen: Wahl des Kommissionspräsidenten

06.05.2014 7:16

Langen: Wahl des Kommissionspräsidenten

Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
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Zur Kungeleiwarnung bei der Wahl des Kommissionspräsidenten von SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen:

"Die Rechtslage bei der Wahl des künftigen EU-Kommissionspräsidenten ist eindeutig. Vorschlagsrecht haben die Staats- und Regierungschefs und zwar unverändert.

Die Wahl erfolgt durch das Europäische Parlament mit qualifizierter Mehrheit - ebenfalls unverändert seit 1979. Neu ist lediglich, dass der Vorschlag "im Lichte der Ergebnisse der Europawahl erfolgen soll". Verhandelt werden muss von den Staats- und Regierungschefs auf jeden Fall - wie bisher. Wie gekungelt wird, haben wir 2009 gesehen, als mit Lady Ashton eine britische Sozialistin als Hohe Beauftragte für Außenpolitik "ausgekungelt" wurde, mit mäßigem Erfolg in der anschließenden Arbeit.

Der vom SPD-Vorsitzenden vermittelte Eindruck, das Europäische Parlament selbst erhalte ein Vorschlagsrecht, ist deshalb falsch. Die Rechtslage kann keine "Volksverdummung" sein."

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