Genehmigungsverfahren unter der Lupe Pascal Arimont Mitglied des Pestizid-Sonderausschusses

08.02.2018 13:33

Genehmigungsverfahren unter der Lupe Pascal Arimont Mitglied des Pestizid-Sonderausschusses

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In dieser Woche hat das Europäische Parlament einen Sonderausschuss eingesetzt, der die Zulassung von umstrittenen Pestiziden wie Glyphosat genauer unter die Lupe nehmen soll. Heute wurde der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) zum stellvertretenden Mitglied dieses Sonderausschusses bestimmt.

„Der Sonderausschuss wird untersuchen, ob die für die Risikobewertung zuständigen EU-Agenturen und die Kommission im Fall von Glyphosat und anderen Pestiziden unabhängig und transparent gearbeitet haben. Ebenfalls soll der Frage nachgegangen werden, ob sich u.a. bei der Glyphosat-Zulassung über das in den Europäischen Verträgen fest verankerte Vorsorgeprinzip hinweggesetzt wurde. Die widersprüchlichen wissenschaftlichen Studien hinsichtlich der potentiellen Krebserregung sollten zur Vorsorge mahnen, nicht zu sprechen von den ermittelten Gefahren für Landwirtschaft und Insektenwelt. Der Ausschuss wird nun Interessenkonflikte auf allen Ebenen des Genehmigungsverfahrens prüfen. Auch soll und muss überprüft werden, ob die Entscheidungsfindung, bei der in letzter Instanz die EU-Kommission und nicht die Mitgliedstaaten oder das Europäische Parlament eine Entscheidung treffen muss, noch richtig ist. An der Aufklärungsarbeit möchte ich mich aktiv beteiligen, um bestehende Fehler im aktuellen Zulassungsverfahren aufzudecken“, erklärt Arimont zum Hintergrund seiner Mitgliedschaft im Pestizid-Sonderausschuss.

Der Sonderausschuss ist eine Reaktion auf die Bedenken hinsichtlich der Risikobewertung des Herbizids Glyphosat. Ende November letzten Jahres hatten die EU-Mitgliedstaaten die Vermarktungslizenz für Glyphosat um fünf Jahre verlängert, obschon erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit einiger Studien aufgeworfen wurden, die in der EU-Bewertung zur Sicherheit von Glyphosat verwendet wurden.

Das Mandat des Sonderausschusses, der aus 60 Mitgliedern besteht, soll neun Monate ab seiner ersten Sitzung betragen. Er wird einen Abschlussbericht über Tatsachenfeststellungen und Empfehlungen vorlegen, der vom gesamten Parlament gebilligt werden muss.

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