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27/11/2006Kommissarskandidatin für Verbraucherschutz fachlich kompetent, aber noch entwicklungsfähig/ Future Commissioner on Consumer Protection competent, but precisions necessary. Andreas Schwab MEP
Ein positives Fazit hat der stellvertretende Koordinator im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments, Andreas Schwab, heute nach der Anhörung der designierten bulgarischen Kommissarin für das neu geschaffene Verbraucherschutzressort, Meglena Kuneva, gezogen. "Die Kommissarskandidatin machte einen fachlich kompetenten und eloquenten Eindruck bei der Anhörung vor dem Binnenmarktausschuss. Sie muss allerdings ihre politischen Ziele in einer Reihe von Fragen noch stärker präzisieren und weiter ausarbeiten, insbesondere was deren praktische Umsetzung betrifft".Schwab nannte als Beispiel die Notwendigkeit einer klaren Eingrenzung des Anwendungsbereichs von Artikel 95 EG-Vertrag als Grundlage für EU-Gesetzgebung im Bereich des Verbraucherschutzes: "Bei diesem Punkt hätte ich mir von Frau Kuneva eine klarere Aussage darüber gewünscht, wie sie die aus meiner Sicht unverhältnismäßige Anwendung des Binnenmarktartikels für EU-Gesetzgebung in Zukunft handhaben will". Der CDU-Europaabgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf die Tabakwerberichtlinie, die einen massiven Eingriff in persönliche Rechte und in die Werbefreiheit im Namen des Verbraucherschutzes mit sich gebracht hatte.
Der EVP-Binnenmarktpolitiker unterstrich seine Hoffnung, dass Frau Kunevas Ankündigung, sich im Zweifelsfall auf Leitlinien und Empfehlungen an Stelle von Art. 95 beschränken zu wollen, auch tatsächlich eintreten wird. "Dabei steht außer Frage, dass bestimmte Sektoren, wie etwa die Einschränkung der Glücksspielmonopole auf begründete Ausnahmefälle, durchaus noch im Sinne des Binnenmarkts geöffnet und gesetzlich geregelt werden müssen. Hier stimme ich mit den erklärten Absichten der Kommissarin ebenso überein wie mit ihrer Forderung nach mehr Transparenz und einer besseren Kommunikation mit den Verbrauchern" betonte Schwab. Denn letzten Ende seien es die Verbraucher, die vom Sinn der EU-Gesetzgebung beim Verbraucherschutz durch einen entsprechenden Zusatznutzen überzeugt werden müssten. "Frau Kuneva hat an dieser Stelle sehr realistische Vorstellungen kommuniziert. Ich gehe deshalb von einer positiven Empfehlung der EVP-ED-Fraktion für ihre Ernennung zur Kommissarin aus".
Für weitere Informationen:
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EVP-ED-Pressestelle, Knut Gölz, Tel.: +32 479 972144








