
Braucht Europa eine Verfassung?
![]() | Dr. Angela Merkel, MdB, Vorsitzende der CDU Deutschland |
Seit den ersten Schritten der europäischen Integration nach dem Zweiten Weltkrieg ist inzwischen über ein halbes Jahrhundert vergangen. Aus einer Vision wurde alltägliche Realität. Mit der Einführung des Euro als Bargeld am 1.Januar2002 wird jeder Bürger täglich von neuem erfahren, dass die Europäische Union nicht mehr nur eine Angelegenheit von Politikern und Spezialisten ist, sondern eine Schicksalsgemeinschaft geworden ist. Spätestens jetzt ist der Integrationsprozess so weit fortgeschritten und institutionell abgesichert, dass die spannende Frage zu Beginn des 21.Jahrhunderts nicht mehr pro oder contra europäische Einigung heißt. Vielmehr geht es um die Frage, welche Gestalt Europa haben soll, wie es verfasst sein soll. Auf dieser Einsicht aufbauend zog die CDU im Juni1999 in den Europawahlkampf mit dem Slogan Europa muss man richtig machen. Dafür erzielte sie das überwältigende Vertrauen der Wähler in Deutschland und stellt zusammen mit der CSU mit 53 von 99Mandaten die absolute Mehrheit der Europaabgeordneten aus unserem Land.
Die Hauptaussage über die künftige Gestalt Europas im CDU-Europawahlprogramm1999 war, einen Verfassungsvertrag anzustreben. Mit diesem Begriff machten wir deutlich, dass es nicht um eine Verfassung im herkömmlichen völkerrechtlichen Sinne geht, denn das Ziel des Verfassungsvertrages ist nicht, einen europäischen Staat zu gründen. Bereits seit 1988 hat Helmut Kohl bewusst auf den Begriff Vereinigte Staaten von Europa verzichtet, weil viele Menschen bei diesem Begriff an die Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Konzept des melting pot of nations (Schmelztiegel der Nationen) dachten. Wir Christlichen Demokraten wollen aber eben nicht alle regionalen und nationalen Eigenarten in Europa zusammenschmelzen, sondern wollen im Gegenteil die regionale und nationale Vielfalt unseres Kontinents in einer globalisierenden Welt sogar stärken, damit auch in Zukunft die Menschen nicht orientierungslos und entwurzelt werden, sondern sich weiterhin in ihrer näheren Heimat wohl fühlen können. Die kulturelle Vielfalt macht in unseren Augen gerade den Reichtum unseres Kontinents aus. Wir wollen regionale und nationale Traditionen mit dem technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt harmonisch verbinden.
Das bisherige Prinzip, Integrationsziele vorzugeben und die dazu notwendigen Kompetenzen auf EU-Ebene zu schaffen, hat dazu geführt, immer neue Kompetenzen in Brüssel zu schaffen. Ein schlimmes Ergebnis dieser Entwicklung ist die Überregulierung des EU-Binnenmarkts, die die unternehmerische Freiheit einschnürt und die wirtschaftliche Dynamik in Europa unterhalb des Wachstumspotentials beschränkt. Dies ist nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schädlich, sondern eine zutiefst unsoziale Politik, denn bei mangelnder Wirtschaftsdynamik leiden nicht die Wohlhabenden am meisten, sondern die Schwächsten unserer Gesellschaft, vor allem die Arbeitslosen und die sozial Ausgegrenzten. Meine Überlegungen zur Verfasstheit Europas haben daher auch etwas mit der Notwendigkeit zu tun, unser Konzept der sozialen Marktwirtschaft im Zeitalter der Europäisierung und Globalisierung fortzuentwickeln.
Um dieser schleichenden Tendenz zur Zentralisierung der Kompetenzen in Europa entgegenzuwirken, um einen europäischen, bürokratischen Super-Staat zu verhindern, hat die CDU-geführte Bundesregierung in Maastricht das Subsidiaritätsprinzip und in Amsterdam die Präzisierung dieses Prinzips in einem eigenen Protokoll erfolgreich in die EU-Vertragsverhandlungen eingeführt. Die Zahl von neuen Richtlinienentwürfen für den Europäischen Binnenmarkt ging zurück. Allerdings bleibt das Grundproblem bestehen, dass man mit der Zielsetzung der Vervollständigung des Binnenmarktes trotz des Subsidiaritätsprinzips prinzipiell fast jede Maßnahme rechtfertigen kann. Beim Europäischen Rat in Nizza im Dezember2000 zeigte sich daher auch, dass die Staats-und Regierungschefs bei der Überführung von einstimmigen Beschlüssen zu Mehrheitsabstimmungen im Rat zurückhaltend waren. Dies wird so lange bleiben, bis geregelt sein wird, welche denkbaren Maßnahmen in Zukunft mit Mehrheit abgestimmt werden können und welche nicht. Um hier Gewissheit zu schaffen, brauchen wir einen Verfassungsvertrag mit einer klaren Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten. Der Beschluss von Nizza, 2004 in einer Regierungskonferenz genau dies zu erreichen, ist daher ein großer Erfolg der CDU. Diese Regierungskonferenz muss gut vorbereitet werden. Hierfür brauchen wir eine breit angelegte öffentliche Debatte über die künftige Verfasstheit Europas.
Unser Leitprinzip für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip. Wer Subsidiarität fordert, räumt Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum der kleineren Einheit Vorrang vor der nächsthöheren Ebene ein. Aufgabe der höheren Ebene ist es, das zu übernehmen, was die niedrigere Ebene selber nicht leisten kann. Das heißt: Die Region übernimmt nur das, was die Kommune nicht leisten kann; der Nationalstaat übernimmt, was die Region nicht leisten kann; und die europäische Ebene übernimmt nur diejenigen Regelungskompetenzen, die der Nationalstaat nicht übernehmen kann. Ein subsidiär aufgebautes Europa wird also auch in Zukunft ein Europa der Kommunen, Regionen und Nationalstaaten sein. Nur ein derart von unten nach oben aufgebautes Europa wird ein bürgernahes Europa sein.
Die Klärung der Kompetenzfrage ist der Weg zu einer dauerhaften Lösung der übrigen institutionellen Fragen. Es muss einen Systemwechsel in der EU geben: weg von der Beteiligung der dezentralen Ebene am Zustandekommen aller Entscheidungen der zentralen Ebene (kooperativer Föderalismus) hin zu einem System enumerativer Kompetenzen für die zentrale Ebene (arbeitsteiliger Föderalismus).
Europa wird dann am stärksten, wenn es sich auf die Politikbereiche begrenzt, die wirklich eine europäische Lösung erfordern. Der enumerative Aufgabenkatalog, der dabei zusammenkommt, ist weiterhin umfangreich und bedeutsam. Europäisch zu regeln sind vor allem die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik, innere Sicherheit und Zuwanderungsregelung in einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen, Gewährung von Wettbewerb in einem Binnenmarkt mit einer stabilen Währung und sozialen und ökologischen Mindeststandards sowie eventuell ein Budget und ein System des Finanzausgleichs.
Wenn wir dem Gebot der Subsidiarität folgen und eine klare Kompetenzverteilung anstreben, dann müssen wir uns auch von dem Gedanken verabschieden, dass nur derjenige für Europa ist, der immer weitergehende europäische Zuständigkeiten fordert. Gerade im Gedanken der Subsidiarität liegen gute Gründe für eine Rückverlagerung einzelner Zuständigkeiten auf die nationale Ebene. Wer für Dezentralisierung, für Subsidiarität eintritt, muss kein Europa-Skeptiker sein, sondern kann im Gegenteil ein besonders überzeugter Europäer sein.
Für die Vorbereitung der Regierungskonferenz2004 muss klar sein: Deutschland und Frankreich sind der Motor der europäischen Einigung. Wir freuen uns daher, dass auch in Frankreich die Diskussion über die Verfasstheit Europas begonnen hat. Sowohl die UDF als auch die RPR haben einen Verfassungsentwurf für Europa vorgelegt. In seiner Rede im Bundestag im Juni 2000 hat der französische Staatspräsident Chirac für eine europäische Verfassung mit einer Kompetenzabgrenzung geworben.
Doch Einigkeit in der Theorie alleine bringt Europa noch nicht vorwärts. Es ist Aufgabe der Europäischen Volkspartei, das Thema Verfassungsvertrag in die europäische Debatte zu bringen. Ich erwarte mir konkrete, wegweisende Vorschläge von der beim Berliner EVP-Kongress beschlossenen Kommission unter dem gemeinsamen Vorsitz von Winfried Martens und Wolfgang Schäuble. Ich unterstütze die Forderungen, dass der Europäische Rat einen Konvent aus Vertreternder nationalen Regierungen und Parlamente-auch aus den Beitrittskandidaten-sowie des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung der Regierungskonferenz2004 einsetzt. Ein solcher Konvent hat bei der Ausarbeitung der Europäischen Charta der Grundrechte gute Arbeit geleistet. Ich begrüße den Beschluss des Europäischen Rates von Nizza, wonach die rechtliche Stellung der Charta ebenfalls Auftrag der Regierungskonferenz2004 ist. Für mich ist klar, dass die ersten Artikel eines Europäischen Verfassungsvertrages die Grundrechte der Bürger Europas garantieren müssen. Daher plädiere ich dafür, die vom Europäischen Rat einstimmig angenommene Charta der Grundrechte rechtsverbindlich in den EU-Vertrag aufzunehmen.
Ein Verfassungsvertrag gibt den Nationalstaaten eine dauerhafte Bestandsgarantie. Sie bleiben die entscheidenden Träger der Kompetenzverteilung. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass die Staatlichkeit der EU, etwa im wichtigen Feld der Außen-und Sicherheitspolitik, zunehmen wird.
Deshalb müssen wir uns im Hinblick auf den Verfassungsvertrag auch der Aufgabe stellen, tabulos darüber zu diskutieren, wie die Strukturen der Europäischen Union demokratisch organisiert werden müssen.
Meine Vision von der Zukunft Europas ist eine demokratischere, effizientere und transparentere EU.
Dabei aber müssen wir vor allem für Eines sorgen: Der zunehmenden Staatlichkeit der Europäischen Union müssen wir steigende Einflussmöglichkeiten für die Bürger zur Seite stellen.
Grundprinzip jeder Demokratie ist, dass die Wähler über die Wahl und Abwahl ihrer Regierung den politischen Kurs bestimmen und ihre Zufriedenheit oder Unzufriedenheit so zum Ausdruck bringen. Der EU gegenüber aber empfinden sich viele Menschen als ohnmächtig, denn die Mehrheit der sozialistischen Regierungen im Europäischen Rat der Staats-und Regierungschefs hat gegen das Votum der Bürger bei der Europawahl im Juni 1999 eine sozialistische Mehrheit in der Europäischen Kommission durchgesetzt. Wir sollten den Bürgern dieses demokratische Grundrecht, durch Wahlen den politischen Kurs zu bestimmen, auch auf europäischer Ebene geben.
Knüpfen wir also die Legitimationskette vom europäischen Bürger aus neu! Die Regierungskonferenz2004 sollte beschließen, dass das von den Bürgern direkt gewählte Europäische Parlament den Kommissionspräsidenten wählen kann und nicht nur einen Vorschlag der Regierungschefs bestätigen darf. Auch die übrigen Mitglieder der Europäischen Kommission sollten nicht länger von den Regierungen der Mitgliedstaaten entsandt, sondern vom Kommissionspräsidenten ausgesucht werden.
Ferner müssen wir in der EU Legislative und Exekutive wieder klar trennen und wichtige Entscheidungsprozesse nicht in einem Dschungel von Hunderten und Aberhunderten von Ausschüssen versickern lassen.
Wenn wir dies weiter denken, bekommt die EU auch endlich eine wirksame Außenvertretung. Zur Zeit streiten sich der halbjährlich wechselnde Ratsvorsitzende, der zuständige EU-Außen-Kommissar und der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik darum, wer welche Aufgabe wahrnehmen darf. Dass das eine Methode ist, um dramatische Effizienzverluste zu erzeugen, ist offensichtlich. Hier müssen wir rasch Fortschritte machen, damit wir Europäer den selbst gesteckten Zielen einer gleichgewichtigeren transatlantischen Partnerschaft gerecht werden können.
Ich weiß: Die Beharrungskräfte werden groß sein. Das ist immer so, wenn es um wirkliche Neuerungen geht. Aber: Europa ist die Wiege der Demokratie. Daran müssen wir all jene erinnern, die sich den nötigen Reformen der Europäischen Union entziehen wollen. Und ich plädiere dafür, dass gerade die Europäische Volkspartei und ihre Mitgliedsparteien mit Engagement und Kompetenz ihr Gewicht in die Waagschale werfen, damit wir das bedeutende Ziel einer vollen Demokratisierung der EU durch einen europäischen Verfassungsvertrag möglichst schnell erreichen.
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